Gutachten beauftragt

Streitfall - E-Rechnung ohne digitale Signatur

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

Kammerer schimpft im gleichen Atemzug über die Lobby bestimmter Hersteller. Er hat dazu eine klare Meinung: „Die Digitale-Signatur-Branche sieht ihre Felle wegschwimmen und setzt ihre Lobby ein, um Angst zu schüren“.

"Gleiches Ergebnis mit viel weniger Aufwand"

Kammerer macht gleichzeitig Reklame für seine E-Mail-Lösung regibill: "Das Schöne an unserem Verfahren ist, daß wir auch das immer wieder bemühte Archivierungsproblem gelöst haben. Im Artikel steht diese Passage, die im regibill-Fall nicht greift: `E-Mail: Häufig werden Rechnungen als E-Mail-Anhang versendet, überwiegend im PDF-Format. Es reicht nicht aus, die Rechnung mit der E-Mail abzuspeichern. Ebenso wenig akzeptiert der Fiskus, wenn ein Papierausdruck der elektronischen Rechnung abgelegt wird. Die Archivierung und Aufbewahrung muss auf einem Datenträger erfolgen, der keine Änderungen mehr zulässt, etwa einmal beschreibbare CDs oder DVDs.`

Kammerer wirbt für seine E-Mail-Versand-Lösung, die von De-Mail unabhängig ist - und die ohne digitale Signatur auskommt.
Kammerer wirbt für seine E-Mail-Versand-Lösung, die von De-Mail unabhängig ist - und die ohne digitale Signatur auskommt.
Foto: Macro - Fotolia.com

Im Falle von regibill reiche es, so Kammerer, nämlich aus, die Rechnung mit der E-Mail zu speichern, denn würde sich an der Rechnung etwas ändern, dann wäre auch der digitale Fingerabdruck, der bei der Registrierung der regibill durch den regibill-Clearing-Service gespeichert werde, nicht mehr identisch mit demjenigen, der bei der ad hoc Überprüfung der Rechnung genommen wird. Der regibill-Validierungs-Service komme in diesem Fall zum Ergebnis der Nichtübereinstimmung und dokumentiere dies im Validation-Report, der on-demand erstellt und per E-Mail zugeschickt werde.

Ebenso würde im Regelfall die Übereinstimmung zwischen registrierter Ursprungsrechnung (Fingerabdruck) und der zur Überprüfung vorgelegten Rechnung (ad hoc ermittelter Fingerabdruck durch Upload der fraglichen Rechnung) dem Anfrager bestätigt.

Kammerer: "Das heißt der freundliche Finanzbeamte schleicht dann unverrichteter Dinge wieder von dannen, der regibill-Empfägner freut sich ob des einfachen Verfahrens, das ihm zudem auch die von IT-Herstellern dringend empfohlene besondere Archivierung erspart, so er will. Im Endergebnis erzielen wir mit unserem Verfahren genau die mit der digitalen Signatur beabsichtigen Ergebnisse, allerdings mit sehr viel weniger Aufwand."

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