IT ersetzt Fragebögen

Verfassungsbeschwerde gegen Zensus 2011

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

Datenschutz wird groß geschrieben

Im Rahmen der Projektrealisierung werden vom Statistischen Bundesamt jeweils Einzelaufträge vergeben. Diese umfassen in den unterschiedlichen fachlichen Themenfeldern die Erarbeitung von Lastenheften, die Entwicklung von Pflichtenheften sowie die Implementierung und Dokumentation. „Um die gesamte Bandbreite der Projektanforderungen abdecken zu können, haben wir für jedes Teilprojekt ein Expertenteam mit fundiertem Know-how in dem jeweiligen Bereich zusammengestellt", sagte Rüdiger Striemer, Vorstand bei Adesso für Software Development.

Kritiker wie die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak befürchten, dass die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung durch eine eindeutige Personenkennziffer bis zu vier Jahre oder länger möglich sein wird.
Kritiker wie die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak befürchten, dass die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung durch eine eindeutige Personenkennziffer bis zu vier Jahre oder länger möglich sein wird.

„Die Ergebnisse aus dem Zensus 2011 stehen unter besonderer Beachtung von Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft. Auf Basis unserer Erfahrungen in komplexen Projekten und unserer Entwicklungskompetenz schaffen wir beste Voraussetzungen zur Absicherung des Projekterfolgs sowie für die Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und den anderen beteiligten Unternehmen."

Die Verfassungsbeschwerde-Einreicher bleiben skeptisch: „Eine besondere Gefahr sehe ich darin, dass die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung 2011 durch eine eindeutige Personenkennziffer bis zu vier Jahre oder gar länger möglich sein wird", sagt die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift vorbereitet. Eine solche Ordnungsnummer hätte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 jedoch ausdrücklich verboten. „Die hohen Kosten des Millionenprojekts verstossen in ihrem Gesamtvolumen außerdem gegen das im Grundgesetz verankerte Grundsatzgebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit", so Dworschak weiter.

Durch den Zensus entdeckte Fehler in den Melderegistern dürfen nicht wieder an die Verwaltung zurück gespielt werden, verspricht das Statistische Bundesamt.
Durch den Zensus entdeckte Fehler in den Melderegistern dürfen nicht wieder an die Verwaltung zurück gespielt werden, verspricht das Statistische Bundesamt.

Einer der wichtigsten Punkte bei der Vorbereitung und Durchführung des registergestützten Zensus werde die strikte Einhaltung der Datenschutzgesetze sein, verspricht das Statistische Bundesamt. Es gelte zudem der Grundsatz der strikten Trennung von Verwaltung und Statistik. So dürfen durch den Zensus entdeckte Fehler in der Melderegistern nicht wieder an die Verwaltung zurück gespielt werden.

„Dadurch, dass wir jetzt einen Zensus und keine Volkszählung mehr durchführen, ist erstmals der Einsatz von Informationstechnologie möglich", so ein Sprecher des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden. „Erst durch den Einsatz besonders leistungsfähiger Datenverarbeitungsprogramme ist ein korrektes Zusammenspielen solch großer Datensätze unterschiedlicher Herkunft möglich geworden, wobei die Hilfsmerkmale nicht dauerhaft von der amtlichen Statistik gespeichert werden", sagte Sabine Bechtold, Leiterin der Abteilung Bevölkerung, Bildung, Staat im Statistischen Bundesamt.

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