Oberlandesgericht Karlsruhe

Vorsicht beim gezielten Filtern von E-Mails

07.02.2005

Das gezielte Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in der bundesweit ersten obergerichtlichen Entscheidung zu diesem Thema. Im konkreten Fall ging es um einem Streit zwischen einer Hochschule und einem ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der im Unfrieden ausgeschieden war. Die Hochschule hatte veranlasst, dass alle von ihm stammenden oder an ihn gerichteten E-Mails technisch ausgefiltert wurden, ohne die Betroffenen davon zu unterrichten. Wer, so das OLG, als Verantwortlicher für einen Unternehmens- oder Hochschulserver elektronische Briefe unterdrückt, macht sich wegen Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses strafbar. Etwas anderes gilt, wenn ein besonderer Grund vorliegt, etwa bei der Abwehr drohender Virenangriffe.

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