Arbeitsrecht

Was jeder Büro-Insasse wissen sollte

13.03.2024
Von Claudia Tödtmann
Darf der Hund mit ins Büro? Muss der Chef mich siezen? Und wie groß muss mein Arbeitsplatz mindestens sein? Diese und weitere Fragen rund um den Büro-Alltag beantwortet die Arbeitsjuristin Kristina Brinkmann.

Muss ein Unternehmen seinem Angestellten ein Stehpult, Swopper-Hocker oder ähnliches zur Verfügung stellen, wenn er beispielsweise Bandscheibenprobleme bekommt?

Nur dann, wenn der Mitarbeiter eine ärztliche Verordnung vorlegen kann, muss der Arbeitgeber für besondere Arbeitsmittel sorgen. So verlangt es die Bundesanstalt für ArbeitsschutzArbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Aber: Eigenmächtigkeiten sind verboten, kein Mitarbeiter darf einfach ein Stehpult oder ähnliches selbst besorgen und aufstellen. Alles zu Personalführung auf CIO.de

Dürfen es sich Mitarbeiter im Büro wohnlich einrichten und Pflanzen, Bilderrahmen für den Schreibtisch oder gar Luftbefeuchter und Duftkerzen mitbringen?

Dies richtet sich nach den Anweisungen des Arbeitgebers. Gibt es gar keine Anweisungen, dann darf der Arbeitnehmer auch alles mitbringen, was er in seinem Büro gerne haben möchte. Sobald der Arbeitgeber jedoch verbindliche Vorgaben macht, müssen sich Arbeitnehmer daran halten.

Muss ein Unternehmen in einer Teeküche eine Kochplatte oder Mikrowelle aufstellen?

Ein Arbeitgeber hat ab zehn Mitarbeitern für einen Pausenraum zu sorgen. Dort muss man aber nur eine Ruhepause einlegen können und nicht Mahlzeiten zubereiten.

Muss oder darf man die gesetzlich vorgeschriebene Pause von 30 Minuten nehmen?

Die Pausenregelung in Paragraf 4 Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer seine Pause auch nimmt, denn nur so verhält er sich selbst gesetzestreu und riskiert kein Bußgeld.

Wie viele Raucherpausen sind erlaubt? Muss der Arbeitgeber den Rauchern einen Raucherraum oder regengeschützten Bereich bereit stellen?

Die Zahl der Raucherpausen und ob es eine Raucher-Regelung gibt, ist Sache des Arbeitgebers. Die Arbeitszeit darf nicht grundsätzlich gefährdet werden. Das Unternehmen darf den Mitarbeitern das Rauchen nicht vollständig verbieten, aber es muss keinen witterungsbeständigen Raucherbereich anlegen.

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