Todesfälle

Was tun, wenn der Kollege stirbt?

09.04.2024
Von Kerstin Dämon

Wer Bruder, Schwester, Vater, Mutter, Ehepartner oder sein Kind verliert, hat in der Regel Anrecht auf zwei Tag Sonderurlaub - nach Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches bekommt ein Arbeitnehmer bezahlten Sonderurlaub, wenn er "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

Doch selbst nach zwei oder sechs Wochen kann von einem Trauernden nicht verlangt werden, wieder volle Leistung zu bringen. Und auch ein Mitarbeiter, der seinen langjährigen Kegelbruder, eine Cousine oder einen guten Freund verloren hat, bringt keine 100 Prozent Leistung - Verwandtschaftsgrad hin oder her.

Rücksichtsvoller Umgang ist entscheidend

"Während das Trauern im privaten Bereich zumindest eine Zeit lang erlaubt oder sogar gefordert ist, wird es beruflich nur sehr kurzfristig zugestanden. Selbst nach kurzer Zeit wird Trauer schnell als hinderlich oder gar störend für den betrieblichen Ablauf empfunden", heißt es in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins "Leidfaden" aus dem Verlag Vandenhoeck & Ruprecht.

Denn Trauer kostet: Eine Studie aus den USA aus dem Jahr 2002 beziffert die Kosten, die Unternehmen durch die Auswirkungen von Todesfällen auf Mitarbeiter entstehen, auf 45 Milliarden Dollar pro Jahr. Der Psychologe und Unternehmensberater Gregor Metzger geht davon aus, dass den deutschen Unternehmen rund 16.000 Euro Kosten pro trauerndem Mitarbeiter entstehen. Und das oft nur, weil der Betroffene sich lieber krank meldet, als während der Trauerphase an den Maximen "schneller, mehr, besser" zu scheitern.

"Die Art und Weise wie sich das berufliche Umfeld verhält, kann ausschlaggebend dafür sein, wie trauernde Kollegen ihren Verlust bewältigen", schreibt auch Unternehmensberater David Charles-Edwards in seiner Studie "Empowering people at work in the face of death and bereavement". Berater, Führungskräfte und Mitarbeiter von Personalabteilungen können zwar helfen, "doch die wesentlichere Unterstützung muss von den direkten Vorgesetzten, Kollegen und falls vorhanden, den Gewerkschaftsvertretern oder Betriebsräten kommen." Das bestätigt auch Metzger. Er sagt: "Trauernde Mitarbeiter sind Führungsaufgabe - und zwar in erster Linie des direkten Vorgesetzten."

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