Tipps für Betroffene

Wenn der Job wackelt

Michael Schweizer ist freier Autor in München.
Umstrukturierungen sind meist mit Kündigungen verbunden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen drei Beispiele aus der Praxis und geben wertvolle Ratschläge für Betroffene.
Wenn umstrukturiert wird, gerät so mancher Job in Gefahr.
Wenn umstrukturiert wird, gerät so mancher Job in Gefahr.
Foto: p!xel 66/Fotolia.de

Das Wochenende ließ sich gut an. Kurt Maier**, der für ein bekanntes Unternehmen als Netzwerk-Manager Großkunden betreute, bekam freitags einen Vertrag vorgelegt, nach dem er bei gleichem GehaltGehalt und in gleicher Position in eine neue Tochterfirma wechseln sollte. Da es in dem Konzern einige Umstrukturierungen und viele Kündigungen gegeben hatte, glaubte der Diplomingenieur der Elektrotechnik, er solle dorthin versetzt werden, wo er auf Dauer gebraucht werde, und unterschrieb noch am selben Tag. Alles zu Gehalt auf CIO.de

Fall eins: Ein Konzern trickst

Das böse Erwachen kam, als Maier erfuhr, dass es sich bei seinem Wechsel um eine Auslagerung handelte und der Konzern die Tochter im Jahr 2012 schließen will. Als Maier den Vertrag unterschrieb, war er 49 Jahre alt. Hätte er abgelehnt, wäre er wahrscheinlich in den Genuss einer Betriebsvereinbarung gekommen, derzufolge Mitarbeitern, die mindestens 50 Jahre alt und seit mindestens 25 Jahren im Unternehmen sind, kaum mehr betriebsbedingt gekündigt werden kann. Der Konzern muss ihnen einen anderen Arbeitsplatz anbieten; sind sie doch zum Ausscheiden bereit, können sie auf eine hohe Abfindung pokern. Maier gehörte dem Konzern aber nun rechtlich gar nicht mehr an. Seiner zu erwartenden Kündigung wegen Betriebsschließung hätte er wenig entgegensetzen können. Allerdings fand er anderweitig eine neue Stelle. Birgit Zimmer-Wagner, die mit ihrem Frankfurter Unternehmen Bewerber Consult unter anderem Business-Coaching für Einzelne anbietet, hatte ihm empfohlen, von Kunden, die er betreut hatte, schnell Referenzen einzuholen, mit denen er sich bewerben konnte: "Taktisch ist es immer gut, als Erster aktiv zu werden."

Für viele Umstrukturierungs-Betroffene ist die Rechtslage günstiger, als sie für Maier gewesen wäre. Der Frankfurter Rechtsanwalt Friedrich Reinelt, der vor allem Mitarbeiter, angestellte Führungskräfte und Betriebsräte vertritt, rät, gegen eine betriebsbedingte Kündigung in jedem Fall Kündigungsschutzklage einzureichen: "Der Arbeitgeber muss vernünftig begründen, warum gerade dieser konkrete Arbeitsplatz betriebsbedingt wegfallen soll. Das ist äußerst schwierig und gelingt oft nicht. So hat der Arbeitnehmer, wenn er klagt, zumindest Chancen auf eine gute Abfindung." Reinelt hat eine Umstrukturierung bei France Telecom auf Arbeitnehmerseite begleitet und dazu beigetragen, dass bei Viatel ein Betriebsrat eingeführt wurde.

Schwächer ist die Position des Mitarbeiters, wenn er auf einer "Namensliste" steht. Arbeitgeber wünschen sich solche Listen mit Mitarbeitern, denen sie betriebsbedingt kündigen dürfen, weil sie vor Gericht dann nicht mehr den Wegfall jedes einzelnen Arbeitsplatzes ausführlich begründen müssen. "Im Allgemeinen rate ich den Betriebsräten, die ich vertrete, ab, sich auf eine solche Liste einzulassen", sagt Reinelt. "Im Einzelfall, wenn die Lage des Unternehmens sehr kritisch ist, kann die Liste ein Mittel sein, noch möglichst viele Arbeitsplätze zu retten."

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