Krisenknigge

Wenn der Staatsanwalt dreimal klingelt

26.11.2007
Von Matthias Kaufmann

Sie stellen das in sehr düsteren Farben dar.

Das ist nicht übertrieben! Konzertierte Durchsuchungs- und Verhaftungsaktionen finden mit Vorliebe früh morgens statt, sodass die Beschuldigten überrascht werden. Der angesprochene Polizeigewahrsam zieht sich leicht in die Länge. Schleenbusch kann dort bis zu 48 Stunden festgehalten werden, bevor er einem Richter vorgeführt werden muss. In dieser Zeit wird er kaum Gelegenheit oder die innere Ruhe haben, zu schlafen. Die meisten sehen danach wirklich aus wie ein Strauchdieb mit Dreitagebart. Sie fühlen sich furchtbar. Wenn ihm der Eindruck vorgespielt wird, er könne diese Pein verkürzen, sagt er leicht etwas Unbedachtes.

Was passiert, wenn Schleenbuschs Anwalt eintrifft?

Bis der Verteidiger mit dem Fall konfrontiert wird, steht die Strategie der Ermittlungsbehörden schon fest. Auch dürfen Sie nicht vergessen: Richter und Staatsanwälte kennen sich aus diversen Verfahren, arbeiten in derselben Justiz, besuchen dieselbe Cafeteria. Der Richter war vorher nicht selten selbst Staatsanwalt. Gut möglich, dass er schon während der Vorermittlungen von dem Fall gehört hat.

Der Verteidiger muss auch erst eine Strategie entwickeln, mit der er den Beschuldigten optimal vertritt. Um überhaupt herauszufinden, was die Behörden schon ermittelt haben, ist für ihn zunächst Akteneinsicht unerlässlich.

Nehmen wir an, Schleenbusch ist tatsächlich unschuldig. Kann er sein Unternehmen zur Stellungnahme zwingen?

Natürlich, denn jedes Unternehmen hat erst einmal eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern. Ist der Vorgang, der Schleenbusch vorgeworfen wird, nicht zu beanstanden, greift diese Pflicht sogar verstärkt. Solange dies aber nicht geklärt ist, kann und wird sich das Unternehmen naturgemäß bedeckt halten.

Auch die Frage, wie die unternehmensseitige Unterstützung aussieht, ist hierbei von Bedeutung. Dass firmeneigene Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden, versteht sich von selbst; das Unternehmen muss bei der Aufklärung mitwirken. Der öffentliche Schulterschluss für einen Beschuldigten dagegen ist selten, schließlich will man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Das ist bedauerlich, gilt doch zunächst für jedermann bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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