12 Ratschläge

Wenn Manager Kündigungen aussprechen müssen

23.10.2017

9. Vor der Kündigung die Personalakte aktualisieren

Damit die Kündigung nicht anfechtbar wird, muss vorher der Datenbestand der Personalakte geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Sonst kann es im Trennungsgespräch zu unliebsamen Überraschungen für das Unternehmen kommen. Adensam: "Erfahren Sie darin Neues über die familiäre Situation des Betroffenen, kann dies die gesamte Sozialauswahl kippen."

10. Hilfe anbieten

Eine Kündigung kann beim Betroffenen Existenzängste auslösen. Abmildern kann das Unternehmen sie, indem es Hilfe beim Aufbau einer neuen beruflichen Perspektive anbietet, meint Frank Adensam. Man könne beispielsweise einen externen Karriereberater zur Unterstützung anbieten. Den solle man möglichst früh einbinden. So könne er schon bei Konflikten während des Kündigungsvorgangs als Puffer fungieren.

11. Die verbleibende Belegschaft motivieren

Mit Kündigungswellen schwappt häufig auch die Angst durch Unternehmen. "Wer ist der Nächste?" fragen sich die Mitarbeiter. Diese Angst sollten Führungskräfte ernst nehmen. Adensam empfiehlt, der verbleibenden Belegschaft die Zukunftsplanung zu erläutern und neue Aufgabenverteilungen transparent zu machen. Damit eröffne man den Angestellten eine Perspektive.

12. Folgekosten im Griff behalten

Kündigungen werden häufig mit dem Zwang zu Einsparungen begründet. Auf der anderen Seite können sie aber auch "versteckte Kosten" nach sich ziehen, wie Frank Adensam sagt. Beispielhaft nennt er Produktivitätsverluste aufgrund der sinkenden Arbeitsmoral der verbleibenden Belegschaft. Wer Kündigungsprozesse fair gestalte, könne solche unerwünschten Effekte verringern.

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