VW zwischen Schuld und Sühne

Wer für den Dieselskandal haftet

17.05.2016
Rund um die Welt fahnden Juristen und Behörden nach den Schuldigen im Abgasskandal bei Volkswagen - bislang ohne konkrete Ergebnisse. Das Thema bleibt dem Konzern noch lange erhalten. Und auch der Vorstand muss weiter bangen.
Dieselskandal bei Volkswagen: Die Frage nach Schuld und Sühne ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine finanzielle. Und das erfordert vom Aufsichtsrat einen schweren Spagat.
Dieselskandal bei Volkswagen: Die Frage nach Schuld und Sühne ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine finanzielle. Und das erfordert vom Aufsichtsrat einen schweren Spagat.
Foto: simone mescolini - shutterstock.com

Es ist eine zentrale Frage im Abgas-Skandal bei Volkswagen: Trägt der damalige Vorstand die Schuld für die weltweiten Manipulationen bei mehr als elf Millionen Diesel-Fahrzeugen? Eine endgültige Antwort gibt es noch nicht. Bisher haben die internen Ermittlungen durch Juristen im Auftrag des VW-Aufsichtsrates keine entsprechenden Hinweise geliefert. Auch die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und den USA haben bislang keine Anklage erhoben. Und dennoch gibt es noch keinen Grund zur Entwarnung für die einstige Führungsriege um Ex-Konzernchef Martin Winterkorn.

Muss das Kontrollgremium allein aus formalen Gründen gegenüber allen Vorstandsmitgliedern, die bis vor einem Jahr im Amt waren, hohe Schadenersatzansprüche geltend machen? Müssen die Kontrolleure den Großteil der Vorstandsgehälter einbehalten oder den Vorstand sogar entlassen, obwohl sie eigentlich hinter ihm stehen?

Die Meinungen darüber gehen weit auseinander. Zu den prominentesten Befürwortern zählt der renommierte Wirtschaftsjurist Marcus Lutter. "Der gesamte Vorstand - also alle damaligen Vorstandsmitglieder haben bis zum Beweis des Gegenteils durch sie ihre Pflichten gegenüber VW verletzt", schreibt der Mitverfasser des auch für Volkswagen geltenden Corporate Governance Kodex - das Regelwerk für ethisch und moralisch gutes Verhalten in Aktiengesellschaften - in einem Gastbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Bei der "Sicherung der Legalität" hätten sie über Jahre versagt, es gebe also das für Haftungsansprüche relevante Organisationsverschulden.

Für Lutter steht deshalb fest, dass das Aktiengesetz (§ 93) ihnen die Beweislast für die Unschuld zuschreibt und sich der Aufsichtsrat deshalb um die Sicherung der Forderung bis hin zur Haftungsklage kümmern muss. Dies findet auch der ehemalige VW-Aufsichtsrat und frühere niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP): "Es ist mittlerweile unstrittig, dass VW allen Vorstandsmitgliedern, die vor einem Jahr im Amt waren, gegenüber hohe Schadenersatzansprüche hat. Es ist die Aufgabe des Aufsichtsrates, diese Forderungen zu sichern." Bis auf 6000 Euro sollte der Konzern die Vorstandsgehälter einbehalten, schlägt er vor.

Für den Juristen Markus Roth von der Universität Marburg ist der Sachverhalt weniger eindeutig. "Im Fall VW liegen noch zu wenige Fakten auf dem Tisch, um das zu beurteilen", sagt er. Mit Blick auf die drastischen Forderungen Lutters gibt er zudem zu bedenken, welche unmittelbaren Konsequenzen dies zur Folge hätte: "Ob es im Interesse des Unternehmens liegt, die Führungsmannschaft so zu verunsichern, wage ich zu bezweifeln. Entweder man tauscht sie aus. Oder man lässt sie im Amt und bezahlt sie dann auch." Nur wenn eine erfolgreiche Haftungsklage "überwiegend wahrscheinlich" sei, müsse der Aufsichtsrat die Klage anstreben.

Auch im 20-köpfigen Aufsichtsrat selbst gehen nach dpa-Informationen die Meinungen zu dieser Frage weit auseinander. Seit September 2015 ist das Thema hier präsent. Greifbar wurde es jüngst bei der Besprechung um die davon unabhängige Entlastung des Vorstandes für das Krisenjahr 2015. Nach langer und intensiver Debatte empfahl das Gremium zwar am Ende den Aktionären die Entlastung bei der Hauptversammlung am 22. Juni in Hannover.

Das ist aber nur eine Seite der Medaille. "Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche verbunden ist", teilte der Konzern nach der Sitzung mit. Grundlage der Empfehlung seien die "derzeit vorliegenden Informationen" der nicht abgeschlossenen Untersuchung der US-Kanzlei Jones Day. Der Aufsichtsrat prüfe weiter Schadensersatzansprüche gegen einzelne Vorstände.

Zeitdruck gibt es bei der Frage laut Roth übrigens keinen: "Es war lange eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, im Zuge der Finanzkrise ist das auf zehn Jahre hochgesetzt worden." Besagte Bankenkrise sei zudem ein Indikator dafür, wie die Frage am Ende auch bei VW beantwortet werden könnte: "Es ist in der Finanzkrise weder hier noch in den USA ein Vorstandsmitglied größerer Banken erfolgreich auf Schadenersatz verklagt worden." (dpa/rs)

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