Experten uneins

Widersprüchliche Empfehlungen zum Leistungsschutzrecht

05.03.2015
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bleibt umstritten. Für die Kritiker ist das Gesetz ein Rohrkrepierer, der nur kleine Startups behindert. Die Verlagsvertreter wünschen sich ein noch schärferes Schutzrecht, um auch von den Erlösen von Google & Co zu profitieren.

Experten haben bei einer Anhörung im Bundestag widersprüchliche Empfehlungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet abgegeben. Vier von sieben Fachleuten unterstützten einen Gesetzesentwurf der Oppositionsfraktionen von Linken und Grünen, in dem die Abschaffung des 2013 beschlossenen Leistungsschutzrechts (LSR) verlangt wird, drei votierten dagegen.

Die Kritiker des Gesetzes betonten, die Erfahrungen hätten gezeigt, dass in erster Linie kleinere Unternehmen von dem LSR beeinträchtigt würden. "Marktstarke Anbieter von Suchmaschinen wie GoogleGoogle sind eher bereit, Presseerzeugnisse aus ihren Trefferlisten zu entfernen oder die Nachrichtensuche ganz einzustellen, als eine kostenpflichtige Lizenz zur Anzeige von Snippets zu erwerben", erklärte Professor Malte Stieper von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Alles zu Google auf CIO.de

Die LSR-Kritiker unter Experten verwiesen dabei auf Spanien. Hier hatte Google die seinen Dienst Google Noticias komplett eingestellt, nachdem ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist. "Dies hat dazu geführt, dass die Webseiten spanischer Verlage einen Besucherrückgang zwischen zehn und 15 Prozent zu verzeichnen hatten", erklärte der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler.

Sebastian Doedens von der Verlagsgruppe Hubert Burda MediaHubert Burda Media bezeichnete hingegen das LSR als "wichtiges Element einer fairen Medienordnung". Das Gesetz solle "nicht aufgehoben, sondern im Gegenteil eher in Richtung eines robusteren Schutzes der Leistungen der Presseverlage fortentwickelt werden". Top-500-Firmenprofil für Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft

Professor Felix Hey, Geschäftsführender Gesellschafter des Kölner Verlags Dr. Otto Schmidt KG, verwies bei der Anhörung auf das Votum der urheberrechtlichen Abteilung des Deutschen Juristentags 2014 in Hannover. Dort sei eine Abschaffung des Leistungsschutzrechtes abgelehnt worden.

Unterstützt wurden die beiden Verlags-VertreterVerlags-Vertreter Doedens und Hey von Professorin Eva Inés Obergfell von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität. Eine ersatzlose Abschaffung des Presseverlegerleistungsschutzrechts wäre gerade angesichts der laufenden Schiedsstellenverfahren verfrüht, meinte die Berliner Juristin. Die von den Verlagen beauftragte Verwertungsgesellschaft VG Media erwartet eine Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Anwendbarkeit des Leistungsschutzrechts im Frühsommer 2015. Top-Firmen der Branche Medien

Das Leistungsschutzrecht (LSR) stellt die Inhalte von Verlagen unter besonderen Schutz gegenüber Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen im Internet. Verlage dürfen nach dem Gesetz eine Lizenzgebühr von Verwendern einfordern. Allerdings sind kleinste Textausschnitte weiterhin frei nutzbar. (dpa/tc)

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