Online-Reputations-Management

Wie man unangenehme Spuren im Web verwischt

30.09.2015
Von Tracy Mayor und
Andrea König schreibt seit 2008 für CIO.de. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit für die CIO-Redaktion sind Themen rund um Karriere, soziale Netzwerke, die Zukunft der Arbeit und Buchtipps für Manager. Die Arbeit als freie Autorin für verschiedene Redaktionen ist mittlerweile kein Vollzeitjob mehr - hauptberuflich arbeitet sie als PR-Beraterin bei einer Hamburger Kommunikationsagentur.

2. Eine freiberufliche Autorin wird fälschlicherweise als Filmkritikerin auf der Filmbewertungsseite Rotten Tomatoes gelistet. Gegen die Seite an sich hat sie nichts, aber sie befürchtet falsche Schlüsse. Vor allem nicht mit dem Portal bekannte ältere Kunden könnte es abschrecken, dass beim Googeln neben ihrem Namen das Wort "rotten" erscheint.

3. Vor einigen Jahren gab eine IT-Expertin der Computerworld ein sehr launiges Interview. Vor kurzem kontaktierte sie die Redaktion und bat um Löschung ihres Namens. Begründung: "Ich möchte erreichen, dass zu meinem Namen keine Einträge mehr existieren."

Unsere Suche nach dem richtigen Umgang mit der digitalen Vergangenheit begannen wir mit einem Besuch bei einigen Experten für das Online-Auftreten. Wenn man versucht, einen Netz-Eintrag über sich löschen zu lassen, denkt man häufig darüber nach, rechtliche Schritte einzuleiten. "Machen Sie das nicht", rät Michael Fertik, der CEO von Reputation Defender, einem kalifornischen Unternehmen für Reputations-Management im Internet.

Wieso? Rechtliche Schritte sind wegen der nicht-physikalischen Struktur des Internets häufig äußerst kompliziert. Oft befinden sich die Betroffenen, der Verleumder und der Host in unterschiedlichen Ländern, das macht es dann noch viel verzwickter.

Das Internet ist mehr als Google

Auch GoogleGoogle darf man nicht unterschätzen. Wenn etwas nicht mehr bei der Google-Suche gelistet wird, existiert es nicht mehr im Web. Richtig? Falsch! "Wenn Inhalte bei Google oder anderen Suchmaschinen entfernt werden, existieren sie nach wie vor im Internet", so ein Google-Sprecher. Besser: Den Webmaster der Homepage oder das Hosting-Unternehmen benachrichtigen. Alles zu Google auf CIO.de

Zur Startseite