Mitarbeiterwünsche

Zweifel an familienfreundlichen Arbeitgebern

Andrea König schreibt seit 2008 für CIO.de. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit für die CIO-Redaktion sind Themen rund um Karriere, soziale Netzwerke, die Zukunft der Arbeit und Buchtipps für Manager. Die Arbeit als freie Autorin für verschiedene Redaktionen ist mittlerweile kein Vollzeitjob mehr - hauptberuflich arbeitet sie als PR-Beraterin bei einer Hamburger Kommunikationsagentur.

67 Prozent der Betriebsräte berichten, dass Vereinbarkeit in ihrem Unternehmen ein wichtiges beziehungsweise sehr wichtiges Thema ist. Jeder zehnte Betriebsrat sagt, man habe mit dem Arbeitgeber bereits eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die sich ausdrücklich und exklusiv mit dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschäftigt, weitere vier Prozent verhandeln eine solche Vereinbarung aktuell.

Betriebsvereinbarungen regeln nicht alles

Bestehen Betriebsvereinbarungen, decken sie allerdings nicht immer alle Facetten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ab. In 87 Prozent der Betriebsvereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Arbeitszeit geregelt, zum Beispiel flexible Regelungen oder Home Office. Die Mehrheit der Betriebsvereinbarungen regelt darüber hinaus die Elternzeit (62 Prozent), die Arbeitsorganisation wie zum Beispiel die kurzzeitige Freistellung bei Härtefällen (59 Prozent) und die Pflege kranker und pflegebedürftiger Angehöriger (52 Prozent). Seltener in der Betriebsvereinbarung geregelt sind Kinderbetreuung (38 Prozent), betriebliche Sozialleistungen (37 Prozent) und das Betriebsklima (23 Prozent). Dazu zählen etwa Qualifizierungen von Führungskräften zum Thema Vereinbarkeit.

Laut den von der IG Metall befragten Betriebsräten geht in 65 Prozent der Fälle die Initiative zur Beschäftigung mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom Betriebsrat selbst oder einer Vertrauensperson aus, in weiteren 28 Prozent von einzelnen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen. Firmenleitungen oder die Personalabteilungen haben nur in sieben Prozent der Fälle den Anstoß gegeben, sagen die Betriebsräte.

Die IG Metall hat die Umfrage unter Betriebsräten in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführt. Es haben sich 4.127 Betriebsräte an der Umfrage beteiligt.

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