EU-Roaming-Verordnung endgültig verabschiedet

07.06.2007
LUXEMBURG (Dow Jones)--Europas Mobilfunkbetreiber werden gesetzlich dazu gezwungen, ihre Tarife für Handy-Telefonate im EU-Ausland zu senken. Die EU-Minister für Telekommunikation haben am Donnerstag eine entsprechende Roaming-Verordnung verabschiedet. Nach der Regelung dürfen Mobilfunkbetreiber für einen Roaming-Anruf im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung maximal 49 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer berechnen, im zweiten 46 Cent und im dritten 43 Cent. Für angenommene Gespräche gelten Preisobergrenzen von 24, 22 und 19 Cent. Die Großhandelspreise zwischen den Netzbetreibern sind in der Verordnung mit 30, 28 und 26 Cent festgelegt. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist. Dies soll nach Angaben der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bis spätestens 27. Juni erfolgen. Die Mobilfunkbetreiber müssen ihren Kunden dann binnen eines Monats den "Eurotarif" anbieten, so sie nicht bereits günstigere Sondertarife haben. Der Kunde hat dann zwei Monate Zeit, sich zu entscheiden, ob er von dem Angebot Gebrauch machen will. Versäumt er diese Frist, müssen die Netzbetreiber den Eurotarif dann allen Kunden automatisch berechnen, die einen Standardvertrag haben. Die neuen Großhandelspreise sollen bereits zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten. DJG/ang/apo

LUXEMBURG (Dow Jones)--Europas Mobilfunkbetreiber werden gesetzlich dazu gezwungen, ihre Tarife für Handy-Telefonate im EU-Ausland zu senken. Die EU-Minister für Telekommunikation haben am Donnerstag eine entsprechende Roaming-Verordnung verabschiedet. Nach der Regelung dürfen Mobilfunkbetreiber für einen Roaming-Anruf im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung maximal 49 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer berechnen, im zweiten 46 Cent und im dritten 43 Cent. Für angenommene Gespräche gelten Preisobergrenzen von 24, 22 und 19 Cent. Die Großhandelspreise zwischen den Netzbetreibern sind in der Verordnung mit 30, 28 und 26 Cent festgelegt. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist. Dies soll nach Angaben der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bis spätestens 27. Juni erfolgen. Die Mobilfunkbetreiber müssen ihren Kunden dann binnen eines Monats den "Eurotarif" anbieten, so sie nicht bereits günstigere Sondertarife haben. Der Kunde hat dann zwei Monate Zeit, sich zu entscheiden, ob er von dem Angebot Gebrauch machen will. Versäumt er diese Frist, müssen die Netzbetreiber den Eurotarif dann allen Kunden automatisch berechnen, die einen Standardvertrag haben. Die neuen Großhandelspreise sollen bereits zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten. DJG/ang/apo

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