Bring your own device

Was jeder CIO regeln sollte

Rechtsleitfaden für BYOD

08.01.2013, von

Wer Mitarbeitern die Arbeit mit privatem Gerät erlaubt, sollte neun Rechtsfragen klären, erläutert Anwalt Marc Oliver Hoormann in einem Leitfaden des BVDW.

Marc Oliver Hoormann, LL.M., ist Anwalt und arbeitet für PwC Legal. Er lehnt BYOD nicht grundsätzlich ab, rät aber dringend, die Rechtsfragen zu klären.Vergrößern
Marc Oliver Hoormann, LL.M., ist Anwalt und arbeitet für PwC Legal. Er lehnt BYOD nicht grundsätzlich ab, rät aber dringend, die Rechtsfragen zu klären.
Foto: PwC Legal, Marc Oliver Hoormann

Das Kürzel BYOD steht gemeinhin für "Bring your own device", den Trend also, wonach immer mehr Mitarbeiter ihre privaten Geräte wie Smartphones oder Laptops mit ins Büro bringen. Wahlweise steht es mittlerweile aber auch für "Bring your own danger" oder "Bring your own disaster".

Denn die dienstliche Nutzung privater Handhelds birgt Risiken in puncto Datenschutz und Unternehmenssicherheit. IT-Entscheider müssen diese Aspekte klären.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) aus Düsseldorf behandelt dieses und andere Themen in seinem Leitfaden "Enterprise mobility & innovations". Experte für BYOD und Recht ist Marc Oliver Hoormann, LL.M. (Informationsrecht) von PriceWaterhouseCoopers Legal.

Hoormann sagt: "Die instinktive Skepsis vor einer nur schwer kontrollierbaren "Schatten-IT" ist grundsätzlich angebracht, denn die rechtlichen Fettnäpfchen, in die Unternehmen treten können, sind vielseitig und können unangenehme Konsequenzen haben." Der Anwalt führt aus: "Hierzu zählen beispielsweise der Verlust von Kontrolle über geschäftliche Daten und gegebenenfalls ein unkontrollierter Datenabfluss - nicht zuletzt von sensiblen Geschäftsdaten - an Dritte, Datenschutzverstöße mit Folgen wie z. B. Rufschäden, Bußgelder von derzeit bis zu 300.000 Euro, Ordnungsverfügungen oder Schadensersatzansprüche von Betroffenen."

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