Zu großes Risiko

Keine Bankgeschäfte mit dem Smartphone

23.02.2012

Smartphones sollten aus Sicherheitsgründen niemals für Online-Überweisungen genutzt werden.

Keine Bankgeschäfte mit dem Smartphone: Es ist grob fahrlässig, wenn das Gerät mit dem die SMS-TAN empfangen wird, auch für das Online-Banking eingesetzt wird.Vergrößern
Keine Bankgeschäfte mit dem Smartphone: Es ist grob fahrlässig, wenn das Gerät mit dem die SMS-TAN empfangen wird, auch für das Online-Banking eingesetzt wird.
Foto: bannosuke - Fotolia.com

Smartphones sollten keineswegs für Online-Überweisungen genutzt werden. Dies gilt zumindest, sofern sich TAN-Nummern auf dem Gerät befinden und von diesem Online-Überweisungen ausgeführt werden. Um diese Sicherheitsproblematik wissen nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen auch die Banken und Sparkassen. Deshalb haben sie sich häufig in ihren Geschäftsbedingungen für diese Art des Online-Banking abgesichert.

Oft wird Kunden untersagt, das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden, auch für das Online-Banking zu nutzen. Und an späterer Stelle in den AGB ist oft weiter zu lesen, dass der Kontoinhaber den durch grobe Verletzung seiner Sorgfaltspflichten entstandenen Schaden in vollem Umfang zu tragen hat. Dabei wird laut Arag-Experten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es grob fahrlässig ist, wenn das Gerät mit dem die SMS-TAN empfangen werden, auch für das Online-Banking eingesetzt wird.

Quelle: www.arag.de unter Hinweis auf die Verbraucherzentrale Sachsen (Channelpartner)

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Andreas Martin, Mitglied des Vorstands des BVR Top Speaker

Andreas Martin,
Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

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