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GAD ermöglicht Proberechnungen in bank21

Solvabilität nach Basel II: Banken können ab jetzt umstellen

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.
Spätestens zum 1. Januar 2008 muss die neue Solvabilitätsverordnung nach Basel II in den Banken umgesetzt sein. Wer nicht so lange warten will, kann bereits jetzt die IT-gestützte Risikoermittlung der GAD nutzen.

Nach eigenen Worten sind die Münsteraner damit die erste Rechenzentrale im genossenschaftlichen Finanzverbund, die BankenBanken bei der Umsetzung der neuen Solvabilitätsverordnung unterstützt. Die neue Applikation ist in das Verfahren bank21 integriert. Top-Firmen der Branche Banken

Zur Einführung in das Thema können die Mitarbeiter der Finanzunternehmen Proberechnungen erstellen. Neben dem Kreditrisiko nach dem Standardansatz werden die verschiedenen Ansätze zur Ermittlung operationeller Risiken und der Art der Anrechnung von Sicherheiten berücksichtigt. Die Banken können solche Proberechnungen bis zum Ende dieses Jahres parallel zum Grundsatz I laufen lassen.

Dazu Anno Lederer aus dem Vorstand der GAD: "So können die Banken die Ergebnisse miteinander vergleichen und sind in der Lage, schon frühzeitig die Auswirkungen der Richtlinie auf die Eigenkapitalhinterlegung zu erkennen und zu nutzen."

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