| Inhalt dieses Artikels: | |
| Wer zu spät kommt, den bestraft MiFID | |
| So wird eine Bank MiFID-konform | |
28.08.2007, von Tanja Wolff
Allmählich wird die Zeit knapp: Mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie MiFID (Markets in Financal Instruments Directive) am 1. November 2007 ergeben sich zahlreiche Anforderungen an IT-Systeme. Entsprechende Maßnahmen zur Integration der Funktionalitäten im Rahmen der Gesamtarchitektur sollten frühzeitig begonnen werden, rät die Experton Group. Einen Fahrplan liefert der Berater gleich mit.
| Finanzdienstleister müssen sich spurten, damit sie die Anforderungen der MiFID-Richtlinie rechtzeitig erfüllen. |
Die MiFID-Richtlinie hat umfassende Auswirkungen für Banken und Finanzdienstleister. Sie enthält betriebliche und organisatorische Anforderungen, Überwachungspflichten sowie Offenlegungsvorschriften.
Die Kundenbeziehung nimmt bei MiFID eine zentrale Rolle ein. Die Richtlinie verlangt einerseits spezielle Kundenkategorien und Risikoklassifizierungen. Dem stehen auf der anderen Seite Anforderungen an den Finanzdienstleister hinsichtlich Transparenz und Informationspflicht gegenüber.
Banken benötigen deshalb noch mehr Informationen über ihre Kunden als bisher. Kundenkategorisierung, Risikoklassifizierung, vollständiger Nachweis der Kundenkontakte und deren Kundenvereinbarungen, Informationen über das Anbieterunternehmen und Beschwerde-Management - das alles sind Punkte, an die MiFID Anforderungen stellt.
Ein Mehr an Informationen bedeutet vor allem eins: noch mehr Daten. Und die müssen so verwaltet werden, dass jederzeit schnellst möglichst von verschiedenen Stellen darauf zurückgegriffen werden kann. Da kommt einiges auf die IT-Verantwortlichen der Finanzinstitute zu.
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