Gerichtsurteile aus dem Verkehrsrecht


 
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Warnblinkanlage ersetzt Warndreieck nicht
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Wird ein Warndreieck nicht aufgestellt, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht voll, sondern macht eine hälftige Mithaftung bei einem Autobahnunfall geltend.
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