Tipps und Fakten zum Büroschlaf zwischendurch


 
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5. Rechtlich sicher eingebettet: Arbeitgeber können Schläfchen nicht verbieten?
Auch wenn es manchem Chef vielleicht komisch vorkommt, wenn sich die Belegschaft am Arbeitsplatz ausruht: Verbieten können Arbeitgeber die Schläfchen nicht, vorausgesetzt sie finden in der Pause statt. Diese Zeit steht dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung, egal ob er essen, tanzen oder einfach ein kleines Nickerchen machen möchte.
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