Healthcare IT


Risiken von Medikamenten

Kostenfreie Datenbank für Nebenwirkungen

07.05.2013
Von Hartmut  Wiehr
Eine neue Datenbank bietet die kostenfreie Recherche zu ersten Hinweisen auf Arzneimittelwirkungen und Verdachtsmeldungen.

"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker." Wer hätte sich nicht schon über diesen extrem schnell heruntergeratterten, kaum verständlichen Satz in der Fernsehwerbung für Arzneimittel gewundert – oder geärgert. Das muss ab jetzt nicht mehr sein. Denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine "Oberbehörde" des Bundesgesundheitsministeriums (BGM), hat jetzt eine neue Web-Seite gestartet: Auf dieser finden sich, versehen mit Suchfunktionen, nähere Informationen über alle seit 1995 gemeldeten vermutlichen Nebenwirkungen von Medikamenten.

Arzneimittel sollen gesund sein. Aber ob das immer so ist? Mehr Informationen gibt es jetzt durch eine Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Arzneimittel sollen gesund sein. Aber ob das immer so ist? Mehr Informationen gibt es jetzt durch eine Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Foto: Apothekenverband

Der Online-Zugang zu dieser Datenbank mit Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen steht seit dem 23. April der Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit können sich jetzt Ärzte und Patienten sehr schnell über Arzneimittelrisiken informieren. Walter Schwerdtfeger, Präsident des BfArM, erklärt dazu: "Jeder kann jetzt in den bei uns gemeldeten Verdachtsmeldungen kostenfrei recherchieren. Damit schaffen wir noch mehr Transparenz für Ärzte, Patienten und andere interessierte Bürger."

Das BfArM teilt darüber hinaus mit, dass die neue Recherche-Möglichkeit in den eingegangenen Verdachtsmeldungen bereits vorhandene behördliche Informationen über Arzneimittelrisiken "flankieren, sie aber nicht ersetzen" soll. Entscheidende Informationsquellen zu Anwendung und Risiken von Arzneimitteln blieben weiterhin die Gebrauchsinformation für Patienten ("Packungsbeilage") und die Fachinformation für Ärzte.

Erste Hinweise über bekannt gewordene Fälle

Die Behörde nimmt damit selbst eine Einschränkung bezüglich der Aussagekraft der Datenbank vor: Im Gegensatz zu den ab sofort zugänglichen Rohdaten der Verdachtsmeldungen würden die Fach- und Gebrauchsinformationen bereits das Ergebnis einer behördlichen Bewertung darstellen. Insofern bieten sie Ärzten und Patienten "konkret anwendbare Informationen und Empfehlungen", während die neue Risiken-Datenbank lediglich erste Hinweise über bekannt gewordene Fälle von unerwünschten Nebenwirkungen gibt. Obwohl diese noch nicht repräsentativ sein müssen, können sie aber durchaus Patienten, Ärzten und weiteren interessierten Personen indirekte Verhaltensempfehlungen liefern.

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