Schlecht verhandelt

Wenn die Kollegen viel mehr verdienen

03.07.2012, von Alexandra Mesmer

Ein IT-Berater hat neun Monate nach dem Start beim neuen Arbeitgeber entdeckt, dass sein Gehalt 30 Prozent niedriger ist als das der Kollegen. Soll er schon nachverhandeln?

Zu wenig gefordert hat ein IT-Berater im Vorstellungsgespräch, weil er sich am Tarifvertrag der Branche orientiert hat.Vergrößern
Zu wenig gefordert hat ein IT-Berater im Vorstellungsgespräch, weil er sich am Tarifvertrag der Branche orientiert hat.
Foto: Kati Molin - Fotolia.com

Ein IT-Berater hat nach sechs Jahren den Arbeitgeber gewechselt und hat sich bei seiner Gehaltsforderung am gültigen Tarifvertrag der Branche orientiert. Mittlerweile musste er feststellen, dass das Gehaltniveau in der Firma rund 15 bis 30 Prozent höher liegt und fühlt sich seitdem etwas verärgert: "Am meisten ärgere ich mich natürlich über mich selber, die Lage falsch eingeschätzt zu haben und zu wenig gefordert zu haben. " Nun will er im Online-Karriereratgeber wissen, ob er neun Monate nach dem Einstieg schon eine Erhöhung fordern kann.

"Eigentlich wollte ich nach einem Jahr das Gespräch suchen. Nun werden wir jedoch organisatorisch umstrukturiert und ich bekomme in Kürze einen neuen Vorgesetzten. Aus meiner Sicht ist der Zeitpunkt für Gehaltsgespräch sehr schlecht. Mein alter Chef wird bald nichts mehr mit mir zu tun haben. Der neue Chef wird wieder erst Leistung sehen wollen, bevor er bereit ist, über eine Gehaltserhöhung zu sprechen." Bei einer Gehaltsverhandlung sieht er folgende Fragen auf sich zukommen:

  1. Sie sind ja erst sehr kurz im Unternehmen und wir möchten erst sehen, ob sie neben kurzfristig guter auch kontinuierliche Leistung erbringen können. Dann werden wir auch über das Thema Gehalt sprechen.

  2. Eine Erhöhung schon im ersten Jahr ist bei uns nicht vorgesehen.

  3. Sie leisten sehr gute Arbeit, weshalb wir sie ja auch eingestellt haben. Und wir zahlen für ihre Leistung ja auch sehr gut, wie damals verhandelt.

  4. Durch die Umstrukturierung können wir derzeit leider das Thema nicht angehen. Das müssen Sie mit ihrem neuen Vorgesetzten besprechen.

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