Genau hinschauen

Worauf Sie bei Arbeitszeugnissen achten sollten

18.01.2013
Wann sind Arbeitszeugnisse verdächtig? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Merkmale vor, anhand denen Sie "schlechte" von "guten" Zeugnissen unterscheiden können.
Vorstellungsgepräch: Wer es bis hierher geschafft hat, dürfte in der Regel kein "schlechtes" Zeugnis vorgelegt haben.
Vorstellungsgepräch: Wer es bis hierher geschafft hat, dürfte in der Regel kein "schlechtes" Zeugnis vorgelegt haben.
Foto: contrastwerkstatt - Fotolia.com

Dass Arbeitszeugnisse voller Tücken sein können, dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein. Doch was an ihnen macht sie für einen Personalleiter verdächtig? Auf dieser und den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Merkmale aufgeführt, anhand denen "schlechte" von "guten" Zeugnissen getrennt werden können.

1) Angaben fehlen: "beredtes Schweigen"

Wenn wichtige Bewertungen oder ganze Passagen, z.B. zur Motivation oder zu Schlüsselqualifikationen (u.a. Belastbarkeit, Urteilsvermögen, Flexibilität) fehlen, kann das zwei Gründe haben: Entweder hat der Verfasser des Zeugnisses diese Angaben schlicht und einfach vergessen bzw. für nicht wichtig erachtet oder er hat bewusst darauf verzichtet. Unter Personalern wird dies als "beredtes Schweigen" bezeichnet, d.h. die Leistungen waren in diesem Aspekt "nicht der Rede wert".

Wenn also beispielsweise ein Designer in seinem Arbeitszeugnis für seine "äußerst sorgfältige Arbeitsweise" gelobt wird, eine Bewertung zur Kreativität aber ausbleibt, muss er sich nicht wundern, wenn ihn potenzielle Arbeitgeber aufgrund des Arbeitszeugnisses für einen ideenlosen Pedanten halten, der womöglich auch noch sehr langsam arbeitet. Allein das vielsagende Fehlen des abschließenden Dankes ("Wir danken ihm für seine sehr guten Leistungen") reicht aus, um ein ansonsten gutes Zeugnis zur Note 5 abzuwerten.

Arbeitnehmer, die eine prägnante Lücke in ihrem Zeugnis entdecken, haben gute Chancen auf eine Ergänzung. Denn in einem Urteil vom 12.08.2008 hat das Bundesarbeitsgericht das bislang weit verbreitete "beredte Schweigen" in die Nähe des verbotenen Geheimcodes gerückt: "Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein" (Az. 9 AZR 632/07).

2) Lob unglaubwürdig: Gefälligkeitszeugnis

Ein vor Lob überschäumendes Einser-Zeugnis ist keinesfalls eine Garantie für optimale Erfolgschancen bei einer Neubewerbung - jedenfalls nicht, wenn sich die Lobeselogen allzu auffällig als Teil eines Gefälligkeitszeugnisses entpuppen. Warum? Hinter einem Gefälligkeitszeugnis verbirgt sich meist eine unfreiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gerät das Zeugnis also trotz kurzer Beschäftigungsdauer sehr umfangreich und reiht pauschale Superlative ohne wirklich persönliche Würdigung aneinander, dann handelt es sich augenscheinlich um ein Gefälligkeitszeugnis. Insbesondere bei Insolvenzen und betriebsbedingten Kündigungen ist Vorsicht geboten.

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