Entlassung

Das sollten Sie nach einer Kündigung sofort tun

31.07.2014
Von Kerstin Dämon
Eine Kündigung ist ein großer Schock. Selbstmitleid ist zwar verständlich, hilft Betroffenen aber nicht weiter. Was Sie nach der Entlassung tun sollten.
Auf Abfindungszahlungen können Arbeitnehmer nur hoffen.
Auf Abfindungszahlungen können Arbeitnehmer nur hoffen.
Foto: Joachim Wendler/Fotolia.de

T-Systems hat es getan, die Weltbild-Gruppe und die Deutsche Bank genauso: Viele Unternehmen haben Mitarbeiter entlassen - und bei den Betroffenen deprimierende Gefühle hinterlassen.

Trauer, Wut und Zukunftsängste sind zwar normal und verständlich - doch sie sollten die Betroffenen nicht zu lange lähmen. Denn sie müssen nun voll funktionieren.

Daher nützt es wenig zu resignieren, selbst wenn die Kündigung ungerecht erscheint. Nur wer sein Schicksal aktiv in die Hand nimmt, kann die persönliche Krise meistern. In manchen Fällen eröffnet die Kündigung sogar eine neue Chance.

Davon überzeugt ist auch Hans Ruoff, Autor des Buchs "Die Kunst des erfolgreichen Abstiegs". Er empfiehlt, das schmerzliche Scheitern als Chance auf einen Neuanfang zu verstehen. Inklusive einer neuen Stadt, einem neuen Job, einem neuen Leben. Doch klar ist auch: Dafür braucht es einen kühlen Kopf.

Arbeitnehmer sollten daher ihren gekränkten Stolz ignorieren. Denn sie brauchen unter anderem noch ein Referenzschreiben des ehemaligen Arbeitgebers. Da ist es wenig ratsam, dem Chef nun gründlich die Meinung zu sagen und sich anschließend krank schreiben zu lassen.

Doch zunächst müssen sich Betroffene beim Arbeitsamt melden, und zwar "unverzüglich nach Erhalt der Kündigung" - selbst wenn die Stelle erst Ende des Jahres weg ist. "Unverzüglich" heißt: innerhalb von drei Tagen nach dem Kündigungsgespräch oder dem Erhalt des entsprechenden Schreibens.

Wer an einem Freitag seine Papiere bekommt, muss also am folgenden Montag beim Arbeitsamt sein. Andernfalls riskiert er, dass ihm das Arbeitslosengeld gesperrt wird.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Betroffenen auf diese Frist hinzuweisen. Tut er das nicht und entstehen dem Angestellten dadurch finanzielle Nachteile, kann er von ihm auf Schadensersatz verklagt werden.

Jetzt geht es an die Formalitäten: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag, handeln Sie die Abfindung aus, fordern Sie ein Arbeitszeugnis. Vielleicht können Sie früher ausscheiden, wenn Sie eine neue Position gefunden haben.

Bei den Formalitäten sollten Sie sich von einem Arbeitsrechtler begleiten lassen. Der klärt juristische Feinheiten und versachlicht die Diskussion.

Wer den Papierkram alleine erledigen möchte, sollte gewarnt sein: Nach einer Kündigung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Bevor man also einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte man sich bei Profis informieren und Verhandlungstipps einholen. Hierbei kann auch der Betriebsrat helfen.

Bei Aufhebungsverträgen ist außerdem zu beachten, dass die Arbeitsagentur danach zwölf Wochen kein Geld zahlt. Sonderzahlungen in Form von Abfindungen müssen zudem voll versteuert werden. Hier besteht zudem die Gefahr, dass ein höherer Steuersatz fällig wird. Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen dem regulären GehaltGehalt und der Abfindung. Und das kann teuer werden. Alles zu Gehalt auf CIO.de

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