Recht auf Ferien

Was Sie über Urlaub wissen sollten

15.07.2014
Von Claudia Tödtmann
Wie viel Urlaubstage stehen mir zu? Kann mein Chef Urlaub ablehnen? Die wichtigsten juristischen Fragen zum Thema beantwortet Arbeitsrechtlerin Katrin Scheicht.
Katrin Scheicht, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin in der der Kanzlei Norton Rose Fulbright LLP in München.
Katrin Scheicht, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin in der der Kanzlei Norton Rose Fulbright LLP in München.
Foto: Norton Rose Fulbright LLP

Wie viel Urlaub haben Arbeitnehmer pro Jahr?

Katrin Scheicht: Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen jedem Mitarbeiter mindestens 20 Tage, bei einer sechs-Tage Woche mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr zu, das sagt das Gesetz. Schwerbehinderte mit mindestens 50-Grad-Behinderung haben fünf Tage mehr Urlaub. Jedoch: In etlichen Arbeits- und Tarifverträgen sind mehr Urlaubstage vorgesehen, so dass in Deutschland die meisten Arbeitnehmer auf 25 bis 30 Tage Urlaub pro Jahr kommen.

Wann darf ein Arbeitgeber den Urlaubswunsch seiner Angestellten ablehnen?

Katrin Scheicht: Der Grundsatz heißt: Arbeitnehmer können den Zeitpunkt ihres Urlaubs frei wählen. Arbeitgeber dürfen den Urlaub nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen oder Urlaubswünsche mit denen von Kollegen kollidieren, die Vorrang haben.

"Dringende betriebliche Belange" sind beispielsweise:

- die Unterbesetzung der Abteilung wegen hohen Krankenstands,
- ein großes Arbeitsaufkommen wegen eines zusätzlichen Auftrags
- oder branchenspezifische Hochphasen wie etwa das Vorweihnachtsgeschäft im Einzelhandel.

Im Kollisionsfall: Was gilt, wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig in Urlaub gehen möchten?

Katrin Scheicht: Entscheidet der Chef über kollidierende Urlaubswünsche, geben soziale Gesichtspunkte den Ausschlag. Nicht vorrangig ist die Hierarchie: Auch der Chef muss beispielsweise als Single zurückstecken, wenn seine Mitarbeiterin Kinder hat und auf die Schulferien angewiesen ist.

Wer den Wunschurlaub kriegt, hängt von sozialen Gründen ab. Muss ein Vorgesetzter eine Abteilung koordinieren, sind dies die Kriterien, die er beachten muss:

  • Höheres Alter

  • lange Betriebszugehörigkeit

  • schulpflichtige Kinder

  • Erholungsbedürftigkeit sowie

  • berufstätige Ehepartner von Mitarbeitern.

Die Entscheidung, wer Vorrang hat, hängt immer vom konkreten Fall ab. Als Faustregel gilt:

  • Während der Schulferien dürfen vorrangig Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern Urlaub nehmen.

  • Vorfahrt hat, wer gesundheitliche Gründe vorweisen kann. Zum Beispiel: Wenn ein starker Allergiker vor der Pollenflugzeit ans Meer flüchten will

  • Urlaubswünsche älterer, kinderloser Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit haben Vorrang vor denen ihrer jüngeren, kinderlosen Kollegen mit kürzerer Betriebszugehörigkeit.

  • Aber auch ein jüngerer, alleinstehender oder kinderloser Arbeitnehmer muss nicht immer im November seinen Urlaub nehmen, vor allem wenn Fernreisen aus finanziellen Gründen ausscheiden.

Um den Urlaubswünschen aller Mitarbeiter gerecht zu werden, bietet sich oft - ggf. in Abstimmung mit dem Betriebsrat - ein rollierendes System bzw. eine frühzeitige Planung und Koordination an.

Wie viel Zeit darf sich der Arbeitgeber beim Genehmigen oder Ablehnen eines Urlaubsantrags lassen?

Katrin Scheicht: Arbeitgeber müssen in angemessener Zeit über den Urlaubsantrag entscheiden. Dabei spielt es eine Rolle, ob ein einziger Mitarbeiter kurzfristig Urlaub nehmen möchte oder ein Großteil der Belegschaft bereits im Januar den Sommerurlaub plant. Wichtig ist: Schweigen heißt nicht Zustimmen. Schweigt der Arbeitgeber auf einen Urlaubsantrag, gilt er deshalb nicht als genehmigt. Gibt es einen Betriebsrat, gibt es meist auch Vereinbarungen im Unternehmen, die das Verfahren und die Gründe der Urlaubserteilung oder -ablehnung detailliert regeln.

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