Zwei Rechtsanwälte geben Antworten

Wann Echtzeitüberwachung in Deutschland möglich ist

Dr. Michael Rath ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln. Zudem ist er Certified ISO/IEC 27001 Lead Auditor. Seine Beratungsschwerpunkte sind das IT-Recht, Datenschutzrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Dr. Michael Rath ist u.a. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) und akkreditierter Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der DGRI.
Christian Kuss ist Rechtsanwalt der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Köln. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf IT- und Datenschutzrecht.
Auch in Deutschland ist unter bestimmten Bedingungen die Überwachung der Bürger möglich. Welche Gesetze hierbei greifen, erörtern die beiden Rechtsanwälte Michael Rath und Christian Kuß in einem Gastbeitrag.

Die Enthüllung des Überwachungsprogramms PRISM der National SecuritySecurity Agency (NSA) durch Edward Snowden hat die Diskussion über die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden sowie den Schutz von Bürgerrechten im Internet erneut entfacht. Über PRISM soll die NSA im beträchtlichen Umfang auf Benutzerdaten großer Internetkonzerne wie GoogleGoogle, MicrosoftMicrosoft und FacebookFacebook zugreifen können. Zudem soll die US-Sicherheitsbehörde in Echtzeit auf Daten von E-Mails, Messenger oder Internettelefonie Einblick erhalten haben. Alles zu Facebook auf CIO.de Alles zu Google auf CIO.de Alles zu Microsoft auf CIO.de Alles zu Security auf CIO.de

Der tatsächliche Einsatz ist unklar und wird es aufgrund der sicherheitspolitischen Bedeutung der Geheimdienste wohl auch bleiben. Die großen Internetkonzerne dementierten jedenfalls, dass die NSA direkt auf ihre ServerServer zugreifen und die gespeicherten Nutzerinformationen einsehen kann. Zudem beteuern sie, Nutzerinformationen nur im gesetzlichen Rahmen an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Alles zu Server auf CIO.de

Geltendes Recht in Deutschland

Der Vorfall gibt jedoch Anlass, die Tätigkeiten der deutschen Sicherheitsbehörden zu hinterfragen. Nachdem die Einführung technischer Überwachungsmaßnahmen, wie etwa dem "Bundestrojaner" oder der Vorratsdatenspeicherung, vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurden, lassen sich die Ermittlungsbefugnisse aus den bestehenden Gesetzen ableiten. Danach erhalten deutsche Geheimdienste und Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Benutzerinformationen und die Kommunikation im Internet.

Dem Bundesnachrichtendienst (BND) steht zur Telekommunikationsüberwachung die sogenannte "strategische Fernaufklärung" zur Verfügung. Rechtsgrundlage ist das "Artikel-10-Gesetz", welches das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unter Umständen einschränkt und durch Artikel 10 Grundgesetz gewährleistet wird. Der BND ist berechtigt, internationale Telekommunikationsbeziehungen zu überwachen und aufzuzeichnen. Dies setzt aber eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland voraus. Hierunter fallen zum Beispiel Terrorabwehr, organisierte Kriminalität und Waffenhandel.

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