Social-Networking-Portale

Hackern nicht Türen und Tore öffnen

29.11.2007, von Andreas Schaffry

Zum einen müssen Firmen in ihren IT-Sicherheitsrichtlinien konkrete Handlungsanweisungen geben. Dazu gehört beispielsweise, dass Informationen wie Firmen E-Mail-Adressen, genaue Positions-Beschreibungen oder Angaben zu Betriebs-Systemen, Datenbanken, Netzwerkgeräten und Applikationen auf geschäftlichen Netzwerk-Portalen nicht automatisch für alle Besucher sichtbar sein dürfen.

Hinzu kommt eine regelmäßige Aufklärung und Schulung aller Mitarbeiter. Das schafft ein Bewusstsein für die Vorgehensweisen von Cyber-Kriminellen im Zusammenhang mit Social Software. Zudem müssen IT-Administratoren in Unternehmen laufend weitergebildet werden, um die Arbeitsweise von Hackern zu verstehen. Auf diese Weise lässt sich das Unternehmensnetzwerk vor entsprechenden Angriffen schützen.

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