Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz

Computer machen krank

31.07.2010 (aktualisiert), von Bernhard Haluschak

Die richtige Brille für den Bildschirmarbeitsplatz beugt Kopfschmerzen vor

Normale Brillen oder Kontaktlinsen, die den Nah- oder Fernbereich abdecken, sind als Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz in der Regel unzureichend. Dies gilt auch für Gleitsichtbrillen. Denn diese ermöglichen nur ein scharfes Sehen in der Kurzdistanz zwischen zirka 20 und 40 Zentimetern. Ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz schreibt aber eine Augenentfernung zum Bildschirm von mindestens 50 Zentimetern vor.

Durchblick: Mit einer speziellen, an den Bildschirmarbeitsplatz angepassten Brille, können die Augen auch über einen längeren Zeitraum ermüdungsfrei vor dem Display arbeiten. (Quelle: Rodenstock)Vergrößern
Durchblick: Mit einer speziellen, an den Bildschirmarbeitsplatz angepassten Brille, können die Augen auch über einen längeren Zeitraum ermüdungsfrei vor dem Display arbeiten. (Quelle: Rodenstock)

Aus diesem Grund ist eine spezielle Sehhilfe für den Bildschirmarbeitsplatz unerlässlich. Dies schreibt auch die Bildschirmarbeitsplatzverordnung vor. Die Brille kann je nach Aufgabenbereich (Bildschirmbrille, Lesebrille, Aufgaben mit Publikumsverkehr) mit Einstärken- beziehungsweise Mehrstärkenbrillengläsern ausgestattet sein. Das schont die Augen und beugt gesundheitlichen Risiken wie Haltungsschäden und Verspannungen an der Wirbelsäule vor. Denn bei den angepassten ergonomischen Mehrstärkenbrillen kann der Träge zum Beispiel im Nahbereich Unterlagen lesen, im Mittelbereich am Bildschirm entsprechende Aufgaben verrichten und sich im Fernbereich um den Publikumsverkehr kümmern. Zusätzlich sollte die Sehhilfe ausreichend gegen störende Reflexionen entspiegelt sein. Auf eine Tönung der Brillengläser sollte allerdings verzichtet werden, da sie die Schärfenwahrnehmung beeinträchtigt.

Im Rahmen der Bildschirmarbeitsverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes sind regelmäßige Augenuntersuchungen durch einen Betriebsaugenarzt vorgeschrieben. Werden dabei Sehhilfen vorordnet, sind die Kosten der Arbeitgeber zu tragen. Allerdings muss man zirka eine Stunde der täglichen Gesamtarbeitszeit am Bildschirm verbringen. Eine solche Brille dient quasi als Schutzausrüstung für den betroffenen Arbeitnehmer.

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