Public IT


Rogall-Grothe folgt auf Beus

Bundes-CIO schon wieder weg

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Cornelia Rogall-Grothe aus dem Bundesinnenministerium ist neuer Bundes-CIO. Hans Bernhard Beus wechselt ins Finanzministerium. Grund für die Personal-Rochade ist letztlich die Kundus-Affäre.
Cornelia Rogall-Grothe
Cornelia Rogall-Grothe
Foto: BMI,Hans-Joachim M. Rickel

Der IT-Beauftragte des Bundes Hans Bernhard Beus folgt am 4. Februar seinem früheren Dienstherren Wolfgang Schäuble (CDU) ins Finanzministerium. Seine Nachfolgerin als beamtete Innenstaatssekretärin und Bundes-CIO wird Cornelia Rogall-Grothe. Die 1949 in Paderborn geborene Juristin hat in Freiburg, Heidelberg und Bonn Jura studiert. Nach ihrem Referendariat ging sie 1977 als Referentin ins Bundesministerium des Innern, wo sie 1990 Referatsleiterin wurde. 2006 wurde sie Abteilungsleiterin der Abteilung V wie „Verfassung“. Genau wie der seit 2008 als erster Bundes-CIO amtierende Vorgänger Beus verfügt Rogall-Grothe bislang über keine Erfahrung im IT-Bereich.

Hans Bernhard Beus hatte nach seiner Promotion zum Dr. jur. zunächst in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen gearbeitet, bevor er 1979 ins Bundesinnenministerium wechselte. Rund ein Jahr vor seiner Ernennung zum Bundes-CIO arbeitete er als Staatssekretär im Bundeskanzleramt als „Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung im Kanzleramt“.

Rogall-Grothe beschäftigte sich im Bundesinnenministerium vor allem mit Themen wie Wahlrecht, Migration und DatenschutzDatenschutz. Als Unterabteilungsleiterin leitete sie von 1995 bis 1999 bereits die Abteilung V. Von August 1999 bis 2006 war sie Unterabteilungsleiterin der Abteilung M, zuständig für Migration, Integration, Flüchtlinge und europäische Harmonisierung. Alles zu Datenschutz auf CIO.de

Die Abteilung V ist laut Beschreibung des Ministeriums zuständig für das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht sowie das Europa- und Völkerrecht. Zu ihren Aufgaben gehören demnach auch die Erstellung von oder die Mitwirkung an verfassungs-, staats- und verwaltungsrechtlichen Gesetzentwürfen sowie die Überprüfung aller rechtlichen Vorhaben der Regierung und der Bundesministerien auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und auf ihre Verwaltungsförmigkeit. So war Frau Rogall-Grothe etwa am Gesetzentwurf zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes beteiligt.

Zur Startseite