| Inhalt dieses Artikels: | |
| EU-Dienstleistungsrichtlinie noch wenig umgesetzt | |
| Umsetzung noch nicht ausreichend | |
| Sechs Handlungsempfehlungen für Kommunen | |
Autor(en): Johannes Klostermeier
Die Hochschule Harz und der IT-Dienstleister Materna haben Kommunen in Deutschland befragt, wie weit sie bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind. Erst ein Drittel von ihnen hat die Pflichtanforderungen eingeführt. Dabei war der Stichtag eigentlich bereits Ende Dezember 2009.
Durch die im Dezember 2006 verabschiedete „Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt“, kurz "EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DL-RL)" ist die öffentliche Verwaltung gefordert, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen, damit ein wirklicher Dienstleistungsbinnenmarkt entstehen kann. Die Umsetzungsfrist endete am 28. Dezember 2009. Für die föderalen Verwaltungsstrukturen in Deutschland eine große Herausforderung.
Der Fachbereich Verwaltungswissenschaften in Halberstadt der Hochschule Harz (FH) hat zusammen mit dem IT-Dienstleister Materna jetzt zum zweiten Mal deutsche Kommunen zum Umsetzungsstand der EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) befragt. Ergebnis der Studie: Das Thema hat bei den befragten Kommunen innerhalb eines Jahres stark an Relevanz gewonnen. Entsprechend haben auch die Aktivitäten rund um die Umsetzungsaktivitäten zugenommen.
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| Stand der Umsetzung in der Verwaltung. |
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| Professor Jürgen Stember von der Hochschule Harz (FH). |
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