Public IT


eID und De-Mail erlaubt

3500 Regeln für Unterschriften gefunden

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Die Regierung hat das E-Government-Gesetz verabschiedet. Bürger können sich künftig in Behörden-Portalen mit dem E-Personalausweis anmelden und mit der De-Mail kommunizieren.
Bald im Bundestag: Das E-Government-Gesetz regelt die Schriftformerfordernis neu.
Bald im Bundestag: Das E-Government-Gesetz regelt die Schriftformerfordernis neu.
Foto: MEV Verlag

Der IT-Verband Bitkom hat den erfolgreichen ersten Schritt des E-Government-Entwurfs hin zum Gesetz begrüßt. Das Bundeskabinett hat die Gesetzesvorlage des dafür zuständigen Bundesinnenministeriums wie erwartet verabschiedet. Dadurch können bis zu 3500 Schriftformerfordernisse ersetzt werden.

Neben der qualifizierten elektronischen Signatur, werden die eID-Funktion des neuen Personalausweises und De-Mail zugelassen. Die Bundesregierung plant, mit dem E-Government-Gesetz Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Höhe von 350 bis 400 Millionen Euro pro Jahr einzusparen, dazu kommen Einsparungen auf Seiten der Behörden und Kommunen.

Die Verbesserungen im Überblick

Mit dem Gesetz soll der Rahmen für elektronische Behördendienste neu geregelt werden. Die Koalitionspartner CDU, CSU und FDP hatten es im Koalitionsvertrag 2009 so vereinbart. Das E-Government-Gesetz schafft nun Alternativen zum obligatorischen Gang zur Behörde. Bürger können sich zukünftig in Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden. Schriftsätze mit Behörden können zudem im neuen rechtssicheren De-Mail-Verfahren ausgetauscht werden.

Weitere Verbesserungen des geplanten Gesetzes: Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden ebenso geregelt. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert und das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren.

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