Nach Scheitern der E-Rechnung

Die E-Signatur war Unsinn

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

Wenn ich eine solche Rechnung bekomme, werde ich also genau das Gleiche machen, was ich mit der Papierrechnung mache. Ich prüfe zuerst die formalen Anforderungen an die Rechnung gemäß Umsatzsteuergesetz. Danach interessiert mich, ob mir diese Summe überhaupt in Rechnung gestellt werden durfte. Habe ich die Leistung oder das Produkt erhalten? Und da hilft mir auch die Signatur nicht weiter.

Die wichtigen Fragen beantworte die Signatur bei Rechnungen gar nicht.
Die wichtigen Fragen beantworte die Signatur bei Rechnungen gar nicht.
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Zum anderen: Die Signatur zeigt mir die Authentizität, also wer die Rechnung signiert hat. Doch eine Antwort auf die Frage, ob derjenige denn überhaupt die Rechnung stellen durfte, gibt sie mir nicht. Der Empfänger muss also immer selbst prüfen: Durfte dieser Absender mir diese Rechnung schicken, habe ich von ihm auch die Leistung oder die Ware erhalten? Pragmatisch gesehen muss das gleichgestellt werden. Auch der Steuerprüfer wird sich eher auf die Rechnungsdaten im Vergleich von Dokument und Datenverarbeitung verlassen.

Den Preis für unnötige Technologie zahlt der Verbraucher

Wir müssen weg von der teuren Technik mit der elektronischen Signatur, für die man Gerätschaften und Software kaufen muss. Das ist ein volkswirtschaftlicher Schaden, der da entsteht. Denn den Preis für diese unnötige Technologie zahlt letztlich der Verbraucher.

CIO.de: Wie kam es denn zu der Regelung, die bisher galt?

Martin Bartonitz: Es handelt sich um erfolgreichen Lobbyismus. Technologielieferanten mit einer komplizierten Technologie haben Sicherheiten versprochen. Die andere Seite, die das interpretieren sollte, die hatte davon keinen blassen Schimmer, weil sie die Technologie nicht verstanden hat. Die sagte sich: Die Anbieter werden das schon wissen.

Die Technologie ist ja auch hervorragend, aber sie sollte dann bitte in den richtigen Anwendungsfällen eingesetzt werden. Etwa wenn zwei Personen einen Vertrag miteinander schließen, so wie sie es mit einer Unterschrift machen. Oder wenn ein Antrag gestellt wird. Aber doch nicht bei einer Rechnung, bei der ich etwa im Falle maschinell erstellter Rechnungen gar keine Unterschrift brauche.

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