Public IT


"Protektion von De-Mail"

Post geht gegen E-Government-Gesetz vor

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Kurz bevor das Gesetz vom Bundestag beschlossen wurde, beschwert sich die Post bei der EU. Dabei sind jetzt sogar "sonstige sichere Verfahren" zugelassen.
Die Post macht bei der EU Front gegen das neue E-Government-Gesetz.
Die Post macht bei der EU Front gegen das neue E-Government-Gesetz.

Bei der EU-Kommission hat die Deutsche Post gegen das gerade vom Bundestag verabschiedete E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation mit Behörden Beschwerde eingelegt.

„Aus unserer Sicht verstößt das E-Government-Gesetz gegen geltendes EU-Recht", sagte laut dpa Harald Lemke, Bevollmächtigter für Internet und Digitale Gesellschaft der Deutschen Post. Das Gesetz protegiere die „staatlich gelenkte De-Mail" und diskriminiere „mindestens gleichwertige Verfahren" wie den E-Postbrief der Deutschen Post, wird Lemke zitiert.

Laut einem Sprecher der Deutschen Post geht das Unternehmen gegen das Gesetz aus folgenden Gründen vor:

  • „Mit seinen Regelungen zur elektronischen Schriftform und zur produktorientierten Standardisierung der elektronischen Behördenpost protektioniert der Gesetzentwurf die staatlich organisierte De-Mail.

  • Diese Protektion von De-Mail diskriminiert andere gleichwertige, zum Teil sogar leistungsfähigere Angebote, wie zum Beispiel den E-Postbrief, aber auch vergleichbare Angebote ausländischer Postdienstleister, die nicht nach dem nationalen De-Mail-Gesetz akkreditiert sind.

  • Diese Form nationaler Protektion wiederspricht in Inhalt und Geist der Digitalen Agenda für Europa und dem Europäischen E-Government-Aktionsplan 2011-2015, die ausdrücklich einen barrierefreien Binnenmarkt für elektronische Dienstleistungen anstreben."

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