IT ersetzt Fragebögen

Verfassungsbeschwerde gegen Zensus 2011

15.07.2010, von Johannes Klostermeier

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IT-Dienstleister unterstützen das Statistische Bundesamt. Die Volkszählung soll erstmalig ausschließlich als "registergestützter Zensus" durchgeführt werden. Moderne IT und BI-Anwendungen sollen bei der Durchführung helfen.

Volkszählungsgegner wollen am Freitag, den 16. Juli, Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus 2011 einreich. Zugleich informieren die ersten IT-Unternehmen die Öffentlichkeit darüber, das sie Komponenten für den erstmals registergestützten Zensus entwickeln. Mehr als 10.000 Menschen haben nach Angaben des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" bereits die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 online unterstützt. Unter www.zensus11.de wollen sie damit gegen die Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten protestieren.

Laut einer EU-Verordnung sind jedoch alle EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2011 dazu verpflichtet, neue Zensusdaten anhand eines festgelegten Merkmalkatalogs bereitzustellen. In Deutschland ist im Jahr 2009 das Zensusgesetz 2011 in Kraft getreten, das die zu erhebenden Merkmale vorgibt.

Bei der der letzten Volkszählung 1987 gab es bekanntlich sehr viel Streit. Viele Menschen fürchteten den "gläsernen Mensch im Überwachungsstaat". Damals sollten alle Bundesbürger einen Fragebogen ausfüllen, damit der Staat Planungssicherheit und Daten für den internationalen Vergleich bekommt. Laut UNO-Entschluss sollen die Daten alle zehn Jahre, immer am Anfang einer neuen Dekade, erneuert werden. Die für 1981 geplante Befragung wurde nach den Protesten zunächst ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht 1983 das "Grundrecht eines jeden auf informationelle Selbstbestimmung" formulierte. Der Volkszählungs-Fragebogen wurde daraufhin neu konzipiert; alle Daten, die Rückschlüsse auf die Personen zuließen, wurden von den Fragebögen getrennt.

Im kommenden Jahr 2011 soll es nun erneut eine Datenvollerhebung geben. Doch anders als bisher wird es keine Fragebögen mehr geben. Mit der registergestützten Volkszählung wird erstmals ein neues Verfahren eingeführt, in dem hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister zur Datenermittlung genutzt werden. Die Realisierung und Implementierung des neuen Verfahrens sowie die anschließende Datenkonsolidierung erfordern eine umfangreiche und zuverlässige IT-Unterstützung.

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