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Die Datenschutz-Mängelliste

18.04.2011, von Johannes Klostermeier

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar hat seinen 23. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 vorgelegt. Er kritisierte die Bundesregierung scharf. In den beiden Jahren gab es rund 30 Beanstandungen - das sind dreimal so viele wie in den beiden Jahren zuvor.

Unzufrieden zeigte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei der Vorstellung seines 238-Seiten starken Berichts mit dem Stand des Datenschutzes in Deutschland – und mit der Bundesregierung, die er offen kritisierte. Die Regierung habe 2009 im Koalitionsvertrag zwar vieles angekündigt, aber sehr wenig auf den Weg gebracht und noch nichts abgeschlossen, sagte er bei der Vorstellung des 23. Tätigkeitsberichts.

Insbesondere kritisierte er den Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer, der nachgebessert werden müsse. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch den von Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz mehr Rechtssicherheit bekommen würden, sei es etwa kritisch, dass die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden solle.

Viel Kritik gab es für die Regierung von Peter Schaar, dem Bundesdatenschutzbeauftragten.Vergrößern
Viel Kritik gab es für die Regierung von Peter Schaar, dem Bundesdatenschutzbeauftragten.
Foto: Bundesministerium des Innern

Schaar kritisierte auch "Mängel bei der Umsetzung des SWIFT-Abkommens", die erneut geplante Vorratsdatenspeicherung und die Sicherheits- und Anti-Terror-Gesetze. Diese dürften "nicht ohne eine systematische, ergebnisoffene und wissenschaftlich fundierte Überprüfung" verlängert werden. Schaar erinnerte die Regierung an die geplante Einführung aber bislang nicht umgesetzte Stiftung Datenschutz.

Mit Sorge betrachtet Schaar auch den stetigen Anstieg der automatisierten Abfrage von Kontostammdaten durch die Behörden. Die Anzahl der Anfragen habe sich in fünf Jahren mehr als verfünffacht. Schaar: "Ich halte es deshalb für dringend geboten, die Befugnisse zum automatisierten Kontendatenabruf auf den Prüfstand zu stellen."

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