Artikel zum Thema "Solvency II" im IDG-Netzwerk
Politik, Gesellschaft und vor allem der Staat haben nach der Finanzkrise eklatante Mängel erkannt. Die Einführung von Solvency II soll die geforderte Transparenz und Homogenität im Versicherungswesen gewährleisten. Die Notwendigkeit der Einführung von Solvency II begründet die europäische Kommission unter anderem mit den wachsenden Gestaltungsspielräumen der einzelnen Mitgliedsstaaten beim bisherigen Solvency I -Ansatz. Die Solvency II -Richtlinie ist bereits in das europäische Recht verankert und tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Aufgrund der schwierigen Umsetzung für alle Beteiligten (Regulatoren und Versicherungsunternehmen) zeichnet sich ersten Anzeichen zufolge eine Verschiebung einer vollen Umsetzung von Solvency II in Europa ab - ursprünglich geplant zum ersten Quartal 2014. Die europäische Aufsichtsbehörde European Insurance and Occupational Pensions (EIOPA) wird die Übergangsphase, die ab dem 1. Januar 2014 beginnt, jedoch dazu verwenden, sogenannte Leitfäden zu veröffentlichen, damit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits wesentliche Bestandteile der Solvency II -Richtlinie in nationales Recht Anfang 2014 umsetzen lassen kann. Die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Solvency II stellen Versicherungsunternehmen vor großen Herausforderungen. Deshalb muss Solvency II von ihnen frühzeitig und projektspezifisch angegangen werden. Dabei wird allerdings bei der Planung häufig vergessen, das Solvency II -Projekt in die Business Intelligence -Landschaft zu integrieren, um somit Effizienzvorteile zu generieren. Drei-Säulen-Prinzip Solvency II basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. In den Säulen 1 und 2 werden primär die Quantifizierung der Eigenmittel und die qualitative Ausgestaltung des Risikomanagement beschrieben. Hierbei konkretisiert Säule 2 in Form des Berichts Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) die verpflichtende Abschätzung des internen Risikos und der Solvabilität. Säule 3 beschreibt verbindliche Anforderungen an das Berichtswesen zur Schaffung der Markttransparenz. Dazu müssen Versicherungsunternehmen sowohl quantitative als auch qualitative Berichte erstellen. Es werden gefordert: Meldeformulare – Quantitative Reporting Templates (QRT) Aufsichtsbericht an den Regulator – Report to Supervisors / Regular Supervisory Report (RTS / RSR) Bericht zur Solvenz- und Finanzlage an die Stakeholder – Solvency and Financial Condition Report (SFCR) Im Bereich der quantitativen Anforderungen (QRT) geht es um die Abbildung aktueller Versicherungsinformationen und -kennzahlen, deren Übermittlung sich als schwierig herausstellt. Diese Informationen müssen regelmäßig und für jede Tochtergesellschaft in Form von sogenannten Templates an die Aufsichtsbehörde in einer universellen Sprache eXtensible Business Reporting Language (XBRL) versendet werden. Unter Verwendung einer versicherungsspezifischen XBRL-Taxonomie werden die Templates mit Daten befüllt. Die Daten werden vom Regulator entgegengenommen, validiert und ausgewertet. Das Ziel ist hierbei die individuellen Risiken der Versicherungsunternehmen in universeller Form an die Regulatoren zu übermitteln, sodass eine adäquate Kontrolle und gegebenenfalls ein präventives Handeln erfolgen kann. cundus Zwei Arten, um Templates zu befüllen Die Erfassung und Verarbeitung der geforderten Daten erfolgt oftmals in einem Business Warehouse . Zur Befüllung der Templates mit Solvabilitäts- und Finanzdaten stehen dabei grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Die erste Möglichkeit besteht darin, die Daten vorab in den vorhandenen Vorsystemen aufzubereiten, sodass der Output direkt in die Templates hineingeschrieben wird ( Mapping ). Diese Templates werden im Anschluss durch ein XBRL-fähiges Tool mit XBRL unterlegt, validiert und an die Aufsichtsbehörde übermittelt. Somit ist sichergestellt, dass die Daten in der richtigen Form und fehlerfrei an die Aufsichtsbehörde übermittelt werden. Das XBRL- Tool muss hierbei in der Lage sein, sämtliche fachliche und technische Anforderungen der EIOPA hinsichtlich aller zu übermittelnden Daten zu erfüllen. Die EIOPA gibt zwei Arten von Solvency II -Taxonomien vor: Die Highly Dimensional -Taxonomie (HD) spiegelt die Datenmodellierung wider, die Moderately Dimensional -Taxonomie (MD) ähnelt in der Struktur eher den QRT und deren Struktur. Die einzelnen Regulierungsbehörden können entscheiden, welche Taxonomie eingesetzt werden soll. Mithilfe der aktuellen Taxonomie und dem sogenannten Data Point Model werden Metadaten erzeugt, die dann den einzelnen Solvabilitäts- und Finanzdaten zugewiesen werden, welche die EIOPA in den Templates fordert. Ein Data Point zeichnet sich dabei durch die einmalige Verwendung und einer expliziten Zuweisung von Attributen (Name, Struktur, Definition) aus. Zuletzt muss das Tool mittels einer Validierung die Daten der Templates auf die richtige Verwendung des Data Point Models , der mathematischen Zwischensummen sowie das gesamte XBRL-Dokument überprüfen. Die zweite Möglichkeit ist dadurch charakterisiert, dass der Mapping -Prozess durch eine Software ausgeführt wird. Das heißt: Die Daten aus dem Vorsystem müssen nicht exakt mit dem Template übereinstimmen. Die korrespondierenden Daten werden über einen automatisierten Prozess der Software in die Templates übernommen. Bei eventuellen Änderungen von regulatorischen Anforderungen muss die Aktualität der Templates gewährleistet sein, die im Rahmen der ersten Möglichkeit aufgrund des manuellen Mapping der zahlreichen Templates sich als schwierig gestaltet. Bei der zweiten Methode erfolgt hingegen die Analyse und die Aktualisierung der Templates über den Software-Anbieter. Da die Anforderungen in Bezug auf Säule 3 noch nicht endgültig verabschiedet sind, gibt es ohnehin keine Möglichkeit, dies langfristig zu planen. Diese Methode wird per Update - und somit kurzfristig - allen aktuellen Anforderungen gerecht. Folglich ermöglicht dieses Vorgehen die zahlreichen Anforderungen der internationalen und nationalen Regulatoren erfolgreich zu begegnen. Weitere Leitfäden im Laufe des Jahres Im qualitativen Bereich wird das Groß der gesetzlichen Anforderungen jährlich mittels herkömmlicher Berichte abgebildet. Mithilfe qualitativer Berichte müssen Solvenz- und Finanzinformationen an die Aufsichtsbehörden ( supervisory reporting , RTS/RSR) und die Öffentlichkeit ( public disclosure , SFCR) zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der qualitativen Berichte gibt die Aufsicht im Laufe des Jahres 2013 weitere Leitfäden zur Erstellung der Berichte bekannt. In jedem Fall benötigen diese Berichte teilweise die aktuellen Zahlen aus dem Pool an Daten und müssen mit den Zahlen der quantitativen Templates konsistent sein. So können beispielsweise bestimmte Datenanforderungen aus den Disclosure QRT im SFCR- Report als Anhang integriert sein. Deshalb macht es Sinn, diesen Erstellungsprozess mit in die BI-Landschaft des Versicherungsunternehmens zu integrieren. Das Reporting -System sollte dabei fähig sein, sich an das bestehende Vorsystem direkt anzubinden, um vorhandene Synergieeffekte gezielt einzusetzen. Die meisten Daten, die für die Berichte und für die Templates benötigt werden, sollten dabei bereits in den Vorsystemen vorhanden sein. Eine direkte Datenanbindung an die Vorsysteme führt zur Aufwandsreduzierung und Erhöhung der Qualität sowie einer simultanen Verwendung der Daten für quantitative und qualitative Reports . Weitere Synergieeffekte werden erzielt, wenn gleiche Berichtsbestandteile untereinander verlinkt werden können. Folglich entfällt eine erneute Eingabe der Daten und die Fehleranfälligkeit sinkt. Im Rahmen der quantitativen und qualitativen Berichte ist es zudem erforderlich, dass die großen Datenmengen dem Wirtschaftsprüfer transparent dargelegt werden müssen. Gerade die Überführung in die für Excel spezifischen Templates kann sich hierbei durchaus als schwierig erweisen. Abhilfe können hier revisionsbasierte Reporting -Systeme schaffen. cundus berät zur Berichterstattung für Solvency II Pillar III mit SAP Disclosure Management. Siehe hier für weitere Informationen. Die Serie im Überblick: Business Intelligence: E-Bilanz mit SAP (15. November 2012) Risikomanagement: Bandbreitenplanung mit Werttreibern (28. November 2012) CONREP/FINREP-Reporting: Anforderungen an das IT-System (22. Dezember 2012) Business Intelligence: Berichtswesen gemäß Solvency II (21. Februar 2013) Gerrit Vogt ist Senior Consultant Disclosure Management und XBRL bei der cundus AG . Autor: Gerrit Vogt