Cloud Computing


Händler verschlafen Trend

IDC-Studie: Die Cloud bleibt draußen

05.06.2012
Von Hartmut Wiehr
IT und Retail stehen nicht immer auf engem Fuß. So haben viele Händler den Trend zu Online-Shops verschlafen. Auch Cloud Computing ist erst für wenige interessant.
Preziosen von Gucci sind auch im Internet erhältlich. Der Boom der Webshops soll laut IDC auch die Cloud-Anwendungen vorantreiben.
Preziosen von Gucci sind auch im Internet erhältlich. Der Boom der Webshops soll laut IDC auch die Cloud-Anwendungen vorantreiben.
Foto: Coka - Fotolia.com

Berechtigte Skepsis oder nicht, Fakt ist, dass bisher nur einer von zehn Retailern eine handelsspezifische Cloud-Plattform aufgebaut hat. Und die Hälfte dieser Minorität befindet sich dabei noch im Versuchsstadium. Zu diesen ernüchternden Erkenntnissen kommt IDC in der Untersuchung "Business Strategy: Current and Future Cloud Adoption Trends in Western European Retail".

Die auf Retail-IT spezialisierte Division der Marktforscher "IDC Retail Insights" befragte 80 Handelsunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien Großbritannien und den Niederlanden. Besonderes Interesse galt dabei den allgemeinen Einstellungen zum Thema Cloud ComputingCloud Computing und den Absichten, sich in dieser Richtung zu engagieren. Alles zu Cloud Computing auf CIO.de

Retailer in Westeuropa befinden sich noch in einer Abwarteposition. Sie möchten erst einmal sehen, wie sich Cloud-Services in anderen Branchen und bei einigen Pionieren im Handelssektor durchsetzen. Sie warten auch darauf, dass von Hersteller- und Providerseite mehr "schlüsselfertige" Lösungen angeboten werden.

Trotz des gegenwärtig niedrigen Niveaus der Cloud-Investitionen bekundet mehr als die Hälfte der westeuropäischen Retailer die Absicht, das Engagament in diese Technologie noch im Jahr 2012 zu erhöhen. In den nächsten zwei Jahren wollen etwa zwei Fünftel der Retailer sogar eine eigene cloud-basierte Lösung einsetzen, entweder branchenspezifisch oder generell angelegt. Wie ernsthaft solche Willensbekundungen sind, bleibt allerdings offen.

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