Tipps vom IT-Rechtsanwalt

9 Ratschläge für Outsourcing-Verträge

16.12.2011
Von Kolja Kröger

3. Lasten und Pflichten genau festlegen: "Eine detaillierte Leistungsbeschreibung entscheidet maßgeblich über den Erfolg eines Outsourcing-Vertrages", sagt Jansen. "Auf keinen Fall sollte man sich auf die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Beschreibungen verlassen. Denn er wird in aller Regel die kritischen Punkte nicht adressieren." Und die wenigsten Anbieter würden den erheblichen Aufwand, der für eine ausführliche Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung notwendig sei, selbst tragen wollen.

Alles entscheidend ist die Leistungsbeschreibung

Hinein müssen alle Lasten und Pflichten für das Projekt. Wer sie zusammenstellt, sollte laut Jansen darauf achten, dass der Zusammenhang zwischen Leistung, Preis und Service Level abgebildet wird. Dass auch das Prozedere einer späteren Vertragsänderung berücksichtigt wird. Und dass - für den Fall der Fälle - der Outsourcing-Partner auch zur Unterstützung verpflichtet wird, sollte man sich frühzeitig trennen.

4. SLAs - das Fieberthermometer beim Outsourcing: Service Level Agreements definieren Kriterien, um die erbrachten Leistungen zu messen (KPI) - und was passiert, wenn der Anbieter nicht liefert, wie er soll. "Ein reiner Strafkatalog wird der Lebenswirklichkeit nicht gerecht, weil bei der Nicht- oder Schlechterfüllung von SLAs im Zweifel das Geschäft stillsteht", argumentiert Anwalt Jansen. "Ich muss also ständig überprüfen können, ob der Motor läuft. Denn bis so ein Rechtsstreit durchgezogen ist, kann das Unternehmen insolvent sein."

SLAs mit Zuckerstück und Peitsche

Trotzdem sollte das SLA Sanktionen enthalten - "um den Druck auf den Anbieter zu erhöhen". Statt nur mit der Peitsche zu drohen, könnten Kunden aber auch Zuckerstückchen bieten. Zum Beispiel Benefits, wenn der Dienstleister die vereinbarten 99,8 Prozent Systemverfügbarkeit noch übertrifft.

5. Vergütungsregeln - oder das liebe Geld: Leistung und Bezahlmodell müssen zueinander passen, ob nun "Pay per Use" oder ein Festpreis vereinbart wird - oder beide Varianten kombiniert werden. Aber das ist längst nicht alles: Sind Preisanpassungen möglich, wenn ein Projekt über mehrere Jahre läuft und die Hardware-Kosten sich verändern? Wie geht man mit Budgetüberschreitungen um? Und was kosten Extrawünsche? Denn die kommen mit Sicherheit, wenn das Projekt erstmal läuft.

Zur Startseite