Mitbestimmung bei IT-Systemen

Achtung: Betriebsrat!

07.10.2002
Von Marita Vogel

Wann sollte ein CIO den Betriebsrat über geplante Systeme informieren? "So früh wie möglich", rät Lothar Bräutigam von Sovt. Viele zeitproblematische Projekte verzögerten sich weiter, wenn der IT-Chef den Betriebsrat erst in einem fortgeschrittenen Stadium - und damit praktisch zu spät - informiere. Schließlich müssten sich die Arbeitnehmervertreter, die häufig nicht aus dem IT-Sektor stammen, zunächst in die Materie einarbeiten.

Legt der Betriebsrat dann sein Veto ein, drohen zudem erhöhte Kosten. Denn sobald eine Partei das Scheitern der Verhandlungen erklärt, landet die Auseinandersetzung bei einer Einigungsstelle. Die wird unter Vorsitz eines Arbeitsrichters von beiden Parteien paritätisch besetzt; externe Berater sind zulässig. "Die Kosten dafür liegen leicht bei 25000 Euro - eventuell auch doppelt so hoch", sagt Berater Bechmann. Unabhängig vom Ausgang der Einigung müsse der Arbeitgeber diese Kosten tragen. "Manchmal ein heilsames Lehrmittel", so Bräutigam.

In Panik muss deshalb aber kein IT-Chef verfallen. Auch die Berater des Betriebsrats wissen, dass eine verzögerte Informationspolitik oft durch Unkenntnis oder Zeitdruck entsteht. Und sie sind sich darüber im Klaren, dass eine vollständige, jedes Detail umfassende Lösung nicht immer möglich ist: "Der Versuch, etwa SAP genau zur Produktivsetzung und umfassend zu regeln, ist unbezahlbar und zeitlich nicht zu vertreten", erklärt Knut Hüneke vom Netzwerk innovative Mitbestimmung in München.

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