Gerichtsurteil

Arbeitnehmer im Home Office sind beim Gang aufs Klo nicht versichert

06.08.2019
Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Wer im Home Office auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Wer im Home Office auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Foto: Ljupco Smokovski - shutterstock.com

Das hat das Sozialgericht München am 5. August 2019 mitgeteilt und einem Kläger nicht Recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte. Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Home OfficeHome Office nicht, weil der Arbeitgeber dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, wie das Gericht argumentierte (Az.: S 40 U 227/18). Alles zu Home Office auf CIO.de

Der Kläger arbeitete in einem Büro im Keller seines Hauses. Dort fanden auch regelmäßig Besprechungen mit Kollegen statt. Das Urteil vom 4. Juli 2019 ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/rw)

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