Regierung noch uneins

Ausnahmen von Diesel-Fahrverboten noch unklar

07.11.2018
Kurz vor der Sitzung des Bundeskabinetts an diesem Mittwoch sind innerhalb der Bundesregierung noch immer Punkte zu geplanten Einschränkungen und Ausnahmen von Diesel-Fahrverboten offen.
Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).
Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).
Foto: photocosmos1 - shutterstock.com

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zufolge hakt es noch an der ein und anderen Stelle. Scheuer sagte am Dienstagabend bei einer Veranstaltung des Auto-Branchenverbandes VDA, er werde damit noch "heute Nacht" beschäftigt sein. Einzelheiten nannte er nicht. Für einen Teil der geplanten Änderungen ist Scheuer zuständig, für den anderen Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).

Demnach scheint offen, ob das Kabinett wie ursprünglich geplant am Mittwoch die Gesetzesänderungen beschließt. Die Bundesregierung hatte in Eckpunkten beschlossen, dass künftig Diesel-Fahrverbote in Städten "in der Regel nur in Gebieten in Betracht" kommen, in denen die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschreitet. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm.

Vorschlag gegen Europarecht

Als Grund für die Einschränkung von Fahrverboten wird genannt, dass solche in Gebieten mit einer nur geringen Grenzwert-Überschreitung "in der Regel" nicht verhältnismäßig seien. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte FahrverboteFahrverbote generell für zulässig erklärt, wenn sie verhältnismäßig sind. Die Deutsche Umwelthilfe hatte kritisiert, die Regierung wolle den NO2-Jahresmittelgrenzwert "rechtswidrig" hochsetzen. Dies sei ein Bruch des Europarechts. Top-Firmen der Branche Automobil

Eine geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll auch festschreiben, dass Fahrzeuge mit Stickoxid-Emissionen von weniger als 270 Mikrogramm pro Kilometer von Fahrverboten ausgenommen sein sollen. Dies zielt vor allem auf Autos der Abgasnormen Euro 4 und 5, deren Abgasreinigung per Software-Update oder Nachrüstung verbessert wurde.

Die Maßnahmen sind Teil des Pakets der Bundesregierung, um Fahrverbote in Städten zu verhindern. Daneben haben Hersteller höhere Preisnachlässe auf den Weg gebraucht für Kunden, die für ihren alten Diesel einen neuen und saubereren Wagen kaufen. Bei Hardware-Nachrüstungen - also Umbauten am Motor - gibt es wegen Finanzierungsfragen noch Verhandlungen mit Herstellern. (dpa/rs)

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