Automatische Prozessverarbeitung vs. Dokumentation

Batch-Processing wird zum Compliance-Killer

25.06.2007
Von Oliver Koch/CW.at

Qualitätssicherung für automatische Prozesse

Der reibungslose Ablauf der automatischen Prozesse ist ein wichtiger Faktor für die Qualität der gesamten IT. Gerade in Systemen, die hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit stellen, muss auch die inhaltlich und zeitlich korrekte Abarbeitung der Batch-Jobs gewährleistet sein. Es nützt wenig, wenn um Compliance-Anforderungen zu genügen hochverfügbare Systeme installiert werden, die mit USV, Plattenspiegelung, redundante CPU usw. technisch gegen alle denkbaren Risiken des Betriebs gefeit sind, während sich im Betrieb dann beispielsweise die Batch-Jobs gegenseitig blockieren.

Es reicht in der Compliance-Welt jedoch nicht aus, dass es derartige Vorkehrungen gibt. Die Zuverlässigkeit muss auch exakt und nachvollziehbar dokumentiert sein, so dass sich Dritte, beispielsweise Kreditgeber davon überzeugen können, dass hier keine Gefahr für den Geschäftsprozess droht. Wer dann glaubt, beispielsweise ein Logistik-System, eine Poststraße oder ein Warenwirtschaftssystem mit einem selbst geschriebenen Job-Scheduler steuern zu können, dem wird spätestens im Schadensfall der Nachweis schwer fallen, dass alles unternommen wurde, um virulente Risiken zu reduzieren. Nur moderne, professionelle Lösungen für Job-Scheduling sind tatsächlich in der Lage, ihre Jobs autonom und dynamisch auch durch eine Welt von Feinden zu lotsen.

Natürlich wurde Compliance nicht erfunden, damit die Fans des Batch-Betriebs endlich ihre verdiente Anerkennung bekommen. Es wäre auch vermessen zu behaupten, Batch-Processing und Job-Scheduling wären die entscheidenden Faktoren eines Compliance-Konzepts. Aber sie sind ein Baustein eines solchen Konzepts und diese Rolle spielen sie hier, - anders als in manchem herkömmlichen Hype-orientierten IT-Konzept - weil Compliance nur funktionieren kann, wenn sie umfassend verstanden wird und alle Bereiche der IT abdeckt. Ohne angemessene Berücksichtigung der automatischen Prozessverarbeitung wird sich Compliance jedenfalls nicht herstellen lassen.

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