Deutsche Provider zu Prism

Bei uns sind Kundendaten sicher



Joachim Hackmann ist Principal Consultant bei PAC – a teknowlogy Group company in München. Vorher war er viele Jahre lang als leitender Redakteur und Chefreporter bei der COMPUTERWOCHE tätig.

Eine vergleichbare Prüfroutine durchlaufen auch die Ersuchen nationaler Behörden. Herausgegeben werden, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt, ausschließlich Verkehrsdaten, die die Telekom für den eigenen, reibungslosen Geschäftsbetrieb benötigt. Sie sammelt eigenen Angaben zufolge keine speziellen Daten auf Geheiß der Behörde.

Auftrag an CIA und NSA: Wirtschaftsspionage

Immer wieder stehen insbesondere die Geheimdienste in dem Verdacht, ihre umfangreichen technischen Recherchekapazitäten auch zur Wirtschaftsspionage zu verwenden. Dass die US-Dienste einen entsprechenden Auftrag haben, ist belegt. So hatte US-Präsident Bill Clinton beispielsweise im Jahr 1993 unumwunden eingeräumt, dass CIA und NSA auch offiziell dazu angehalten sind, amerikanische Unternehmen in ihren internationalen Geschäften behilflich zu sein.

Lohnende Angriffsziele sind in diesem Zusammenhang unter anderem Cloud- und Outsourcing-Provider, die Geschäftsdaten von Konzernen im großen Umfang speichern. Von deutschen Anwendern werden insbesondere die US-amerikanischen Anbieter kritisch beäugt, da sie zur Terrorismusbekämpfung im Rahmen des viel zitierten "Patriot Act" von den US-Behörden zur Auskunft verpflichtet werden können. Die Furcht der Anwender besteht darin, dass die US-Behörden den Patriot Act als Einfallstor für Wirtschaftsspionage ausnutzen. Das Prism-Projekt, vor allem die ungeklärte Tragweite der Schnüffelei, hat nun alle Skeptiker in ihren Zweifeln bestärkt.

Der Patriot Act kann Türen zu den Daten öffnen

So ist Auftrag zur Wirtschaftsspionage für NSA und CIA zumindest den amerikanischen IKT-Provider derzeit keine Hilfe, sondern vor allem Last, und allen nicht-amerikanischen Anbietern bietet Prism ein willkommener Anlass für Werbung in eigener Sache. "Da die Muttergesellschaft von Fujitsu Technology Solutions ein japanisches Unternehmen ist, kommt auch der US-amerikanische Patriot Act bei Kunden unseres Unternehmens nicht zur Anwendung", teilte Fujitsu auf der COMPUTERWOCHE mit. In der Datenschutz-Diskussion wird allerdings gerne unterschlagen, das auch internationale Anbieter dem Patriot Act unterliegen, sobald sie ein US-Tochter haben.

Bei HP treffen selten Behördenanfragen ein

Wie alle Outsourcing- und Cloud-Provider steht vermutlich auch Hewlett-Packard (HP) auf der Liste der Ermittler, wenn es darum geht, riesige Daten-Pools anzuzapfen. "Die Voraussetzungen für die Übermittlung von Daten von Staatsangehörigen sind in den jeweiligen Rechtsordnungen der Länder niedergelegt", antwortete HP auf eine Anfrage der COMPUTERWOCHE. "In jedem Land werden den staatlichen Sicherheitsbehörden Zugriffsrechte gewährt, wenn die nationale Sicherheit bedroht ist." Dabei unterscheide sich die Gesetzgebung in den USA nicht von der in den europäischen Ländern. Entscheidend sei, dass Zugriffsrechte legal sanktioniert, in ihrer Reichweite deutlich eingeschränkt und an die Zweckbestimmung der nationalen Sicherheit gebunden seien.

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