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Wenigermiete.de darf für Mieter klagen

28.11.2019
Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de zur Durchsetzung von Mieterrechten sind nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zulässig.
Foto: Jorg Hackemann - shutterstock.com

Update zur Urteilsverkündung
Die im verhandelten Fall zwischen Mieter und Wenigermiete.de vereinbarte Abtretung ist wirksam, entschied der VIII. Zivilsenat am Mittwoch in Karlsruhe und verwies den Fall an das Landgericht Berlin zurück.

Wenigermiete.de ist ein Angebot der Berliner Firma Lexfox und hat sich auf Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen, Mietminderung oder zu hohe Mieten spezialisiert. Solche Portale haben keine Rechtsanwaltslizenz, sondern setzen die Verbraucherrechte für ihre Nutzer als Inkasso-Unternehmen durch.

Kosten entstehen für den Mieter nur bei Erfolg. Im konkreten Fall versucht Wenigermiete.de, für einen Berliner Mieter eine zu hoch angesetzte Miete zu drücken. Die Richter am Landgericht Berlin hatten die Klage abgewiesen, weil sie Lexfox nicht für klagebefugt hielten. (Az. VIII ZR 285/18)

Originalmeldung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Mittwoch (12.00) in Karlsruhe ein Grundsatzurteil zu dem umstrittenen Geschäftsmodell. Solche Portale haben keine Rechtsanwaltslizenz, sondern setzen als Inkassounternehmen für ihre Nutzer die Verbraucherrechte durch. Kosten entstehen für den Mieter nur bei Erfolg.

Das Urteil wird große Auswirkungen auf die sogenannten Legal-Tech-Unternehmen in Deutschland haben, die mit Hilfe von Algorithmen die Chancen auf Durchsetzung von Ansprüche kalkulieren und die dann einfordern.

Wenigermiete.de, ein Angebot der Berliner Firma Lexfox, ist auf Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen, Mietminderung oder zu hohe Mieten spezialisiert. Die Vorprüfung läuft über einen Online-Rechner auf der Seite. Per Mausklick tritt der Nutzer seine Ansprüche gegen den Vermieter an den Dienstleister ab.

Die entscheidende Frage ist, ob die Tätigkeit des als Inkasso-Unternehmen eingetragenen Dienstleisters rechtlich gedeckt ist. Im konkreten Fall versucht Wenigermiete.de, für einen Berliner Mieter eine zu hoch angesetzte Miete zu drücken. Die Richter am Landgericht Berlin haben die Klage abgewiesen, weil sie Lexfox nicht für klagebefugt halten. (Az. VIII ZR 285/18) (dpa/sa)

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