Bosch-Tochter Coup

Bosch bringt Dienst zum Teilen von Motorrollern nach Berlin

03.08.2016
Der Autozulieferer Bosch steigt ins Geschäft mit dem Teilen ein. Die neu gegründete Bosch-Tochter Coup bietet in Berlin künftig Motorroller zum Leihen an, wie der Konzern am Mittwoch mitteilte.
Bosch und BCG Digital Ventures haben nach dem MVP-Prinzip (Minimum Viable Product) entwickelt. Coup geht nun mit einer Basisversion schnell in den Markt und wird dann gemeinsam mit den Nutzern und durch "Test-and-Learn"-Methoden weiterentwickelt.
Bosch und BCG Digital Ventures haben nach dem MVP-Prinzip (Minimum Viable Product) entwickelt. Coup geht nun mit einer Basisversion schnell in den Markt und wird dann gemeinsam mit den Nutzern und durch "Test-and-Learn"-Methoden weiterentwickelt.
Foto: Robert Bosch GmbH

Zum Start sollen 200 Elektroroller zur Verfügung stehen. Je nach Erfolg soll der Dienst sukzessive ausgebaut werden. "Mobilitätsansprüche und Mobilitätsbedarfe wandeln sich", sagte der zuständige Bosch-Geschäftsführer Markus Heyn. BoschBosch wolle sich an diesem Wandel beteiligen. Top-500-Firmenprofil für Bosch

Bosch ist nicht das erste Unternehmen mit der Idee. Autohersteller wie Daimler und BMW haben bereits ihre eigenen Carsharing-Angebote gestartet, um auf diese Weise ihre E-Autos auf die Straße zu bringen und gleichzeitig neue Kundengruppen zu gewinnen, die sich kein eigenes Auto mehr kaufen wollen. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt nun Bosch.

Auch die Idee, sich Motorroller zu teilen ist nicht neu: So gibt es in München und Köln den Dienst Scoo.me. In Berlin konkurriert Bosch mit Emio. Die Bosch-Tochter Coup ist allerdings nur der Betreiber. Die Technik stammt vom asiatischen Start-up Gogoro, das Roller und die austauschbaren Batterien entwickelt hat und auf diese Weise den Einstieg in den europäischen Markt findet. Am Aufbau und Betrieb der Sharing-Plattform ist außerdem die Tochter der Unternehmensberatung Boston Consulting Group, BCG Digital Ventures, beteiligt. Die Motorroller sind maximal 45 Stundenkilometer schnell, sodass sie von Führerscheininhabern ab einem Alter von 21 Jahren gelenkt werden können. (dpa/rs)

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