Public IT


IT-Planungsrat startet

Bund und Länder arbeiten jetzt bei IT zusammen

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

IT-Planungsrat wird zentrales Steuerungsinstrument

Erfolg für Bundes-CIO Hans Bernhard Beus.
Erfolg für Bundes-CIO Hans Bernhard Beus.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte: „Die IT-Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist bisher durch freiwillige Formen der Zusammenarbeit geprägt. Entscheidungen werden dadurch zuweilen erschwert. Die Geschwindigkeit der Entscheidungsprozesse konnte dem Tempo der technischen Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnik oft nicht folgen. Die Steuerung der Informationstechnik in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern müssen daher verbindlicher und schneller werden. Mit Artikel 91c Grundgesetz haben wir hierfür eine gute Grundlage geschaffen. Der vorliegende IT-Staatsvertrag konkretisiert diese Grundlage. Er bringt Bund, Länder und Kommunen in einem gemeinsamen Steuerungsgremium - dem IT-Planungsrat an einen Tisch. Die Informationstechnik bekommt somit eine einheitliche Stimme und damit auch deutlich mehr Gewicht in der politischen und fachlichen Diskussion."

Der IT-Planungsrat soll ab April 2010 als das zentrale Gremium der IT-Steuerung von Bund und Ländern unter anderem die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik koordinieren; fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards beschließen und E-Government-Projekte steuern. Der IT-Staatsvertrag sieht vor, dass der IT-Planungsrat IT-Standards auch durch Mehrheitsentscheidung beschließen kann.

Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 hat die Regierungskoalition zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik das Thema Informationsgesellschaft in einem eigenständigen Abschnitt aufgegriffen. Viele der dort formulierten Ziele (Bürokratieabbau durch Etablierung elektronischer Verfahren, Suchen nach Lösungen im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit) betreffen Bund, Länder und Kommunen in gleichem Maße und werden daher im IT-Planungsrat behandelt werden. Der IT-Staatsvertrag erleichtert durch die Errichtung des IT-Planungsrats gemeinsame Lösungen.

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