Kündigungsfrist, Freistellung, Altersvorsorge

Clevere Arbeitsverträge für Manager

Bettina Dobe war bis Dezember 2014 Autorin für cio.de.

Lange Kündigungsfristen aushandeln?

Besteht ein Unternehmen oder ein Manager auf einem unbefristeten Vertrag, gibt es noch eine Möglichkeit, sich abzusichern: "Verhandeln Sie eine lange Kündigungsfrist von etwa einem Jahr", rät Hauptvogel. Davon sind die Firmen zwar nicht begeistert, aber schon können Top-Manager nicht mehr so einfach vertrieben werden, selbst wenn sie einen unbefristeten Vertrag haben.

Ob man lange Kündigungsfristen aushandelt oder nicht, ist Typsache.
Ob man lange Kündigungsfristen aushandelt oder nicht, ist Typsache.
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Aber Vorsicht, das kann natürlich auch schief gehen: Will ein Manager selbst den Job wechseln und hat eine lange Kündigungsfrist ausgehandelt, ist das hinderlich. Denn für die Konkurrenz ist er dadurch unattraktiv. Die neue Firma wartet selten ein Jahr. Aber in diesem Fall kommt es oft zu einer Einigung zwischen beiden Parteien, den Manager früher gehen zu lassen. Das Unternehmen hat häufig kein Interesse daran, ein Jahr lang einen demotivierten Mitarbeiter in der Führungsebene zu haben. Es kommt bei den Kündigungsfristen also auf den Typ an: Je nachdem, wie flexibel eine Führungskraft ist, kann sie auf lange oder kurze Kündigungsfristen setzen.

Wichtiges für Aufsteiger

Sie sind aufgestiegen? Wunderbar. Dann ist erst einmal ist großer Jubel angesagt. Wer zunächst Führungskraft im Angestelltenverhältnis war und dann zum Geschäftsführer aufsteigt, der bekommt einen neuen Vertrag. Aber Vorsicht: Der Aufsteiger verliert damit seinen Kündigungsschutz. "In diesem Fall sollte man ein ruhendes Arbeitsverhältnis vereinbaren", erklärt Hauptvogel. Wird der Geschäftsführer dann entlassen, greift wieder das Angestelltenverhältnis und damit auch der Kündigungsschutz.

Freistellung von der Arbeit

Generell kann ein Arbeitnehmer geltend machen, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses tatsächlich beschäftigt zu werden. Das gilt im Prinzip auch während der Kündigungsfrist. "Kündigt man einem Geschäftsführer oder Aufsichtsrat, muss man ja trotzdem die Kündigungsfrist einhalten", sagt Hauptvogel. Einige Wochen muss der Manager also weiterhin beschäftigt werden.

Wir sehen uns vor Gericht: Führungskräfte sollten sich absichern, damit das nicht passiert.
Wir sehen uns vor Gericht: Führungskräfte sollten sich absichern, damit das nicht passiert.
Foto: Kzenon - Fotolia.com

"Die Firma hat aber meistens kein Interesse, dass der Betreffende weiterhin die Fäden in der Hand hat", sagt Hauptvogel. Wie im Falle des geschassten Nokia Siemens Networks-Finanzvorstands Marco Schröter (jetzt umbenannt in Nokia Solutions and Networks). Er klagte nach seiner Entlassung und musste vom Unternehmen weiterbeschäftigt werden. Schließlich hatte er noch einen laufenden Vertrag und konnte nicht einfach so von einem Tag auf den anderen gefeuert werden. "Rechtlich gesehen überwiegt nach der Rechtsprechung aber in der Regel das Interesse des Arbeitgebers an einer Freistellung", sagt Hauptvogel. "Und für den Arbeitnehmer ist es ja auch nicht schlecht, schließlich bekommt er weiterhin sein Geld."

Organe sollten allerdings darauf achten, dass sie bei einer Freistellung sofort aus dem Handelsregister gelöscht werden. "Sonst besteht die Gefahr, dass sie solange verantwortlich und haftbar gemacht werden, wie sie im Handelsregister geführt werden", warnt Hauptvogel. Das kann böse ausgehen.

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