Datenschutz im Auto

Connected Car: Das Problem mit der Datensicherheit

Marco Prucha ist Principal Business Consultant bei der MSG Systems AG und Automotive-Experte.

Zudem könnten Daten nicht nur abgegriffen, sondern auch manipuliert werden - zum Beispiel mit der Folge, dass ein falsches Notbremssignal erzeugt und an nachfolgende Fahrzeuge weitergeleitet werden könnte. Eine sichere Datenübertragung muss selbstverständlich auch innerhalb des Fahrzeugs gewährleistet sein, etwa bei der Kopplung von Smartphones oder anderen mobilen Geräten mit den Systemen im Fahrzeug. Gerade für Geschäftsreisende ist das ein nicht zu unterschätzendes Thema: Was nützt ein Gespräch über die Freisprecheinrichtung, wenn diese leicht abhörbar ist?

Ein Hardware Security Module (HSM) wie dieses Modell von Utimaco dürfte künftig zum neuen Standard in Connected Cars werden.
Ein Hardware Security Module (HSM) wie dieses Modell von Utimaco dürfte künftig zum neuen Standard in Connected Cars werden.
Foto: Utimaco Software AG

Die Übertragungswege sind heute bereits meist via HTTPS und TLS-Verfahren verschlüsselt, allerdings sind die Verschlüsselungen in der Praxis häufig noch nicht so sicher, wie es theoretisch möglich wäre. Die dafür notwendigen Hardware Security Modules sind momentan noch relativ teuer, werden jedoch zunehmend günstiger und dürften folglich in Zukunft auch breiter eingesetzt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen schaffen

Die Verwendung der Fahrzeugdaten eines Connected Cars fällt derzeit noch in eine Grauzone, denn die entsprechenden gesetzlichen Regelungen fehlen. Aktuell erhält der Auto-Hersteller beispielsweise aus den Fahrzeugsystemen die Information, dass die Bremsscheiben eines bestimmten Fahrzeugs abgefahren sind. Die Nutzung dieser Informationen ist dem OEM aber aus Datenschutzgründen untersagt.

Allerdings würde die Möglichkeit, Informationen wie diese speichern und verwerten zu können die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Dazu müsste der Hersteller jedoch sicherstellen, dass er derartige Informationen verwenden darf, um Maßnahmen wie etwa die Vereinbarung eines Werkstatttermins einzuleiten. Ungeklärt ist dabei auch die Frage nach der Haftung, falls der Fahrzeugeigentümer nach der Übermittlung einer solchen Information in einen Unfall gerät. Aus diesen Gründen sind die OEMs derzeit nur auf der sicheren (rechtlichen) Seite, wenn sie solche Daten nicht in ihrem Backend speichern.

Die gesetzlichen Vorgaben betreffen noch weitere Datenschutz-Aspekte: Wem gehören die im Fahrzeug gesammelten Daten? Dem Eigentümer, dem Fahrer, dem OEM, dem Provider? Darf der Eigentümer eines Fahrzeugs künftig aus den Systemen auslesen, wo das Fahrzeug unterwegs ist? Solche Informationen sind insbesondere für Unternehmen mit einer Fahrzeugflotte und vielen Mitarbeitern im Außendienst, für Mietwagenfirmen oder auch für Eltern, deren Kinder erst kürzlich den Führerschein erworben haben, von großem Interesse. Hat der Eigentümer ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten generell in den bis zu 100 Steuergeräten erfasst werden?

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