PRIVATE INTERNET-NUTZUNG AM ARBEITSPLATZ

Das Ende der Großzügigkeit

02.10.2001
Von Marita Vogel

Bei der Niedermeierschen Variante werden zunächst die genauen Ziele der Beteiligten definiert; danach erfolgt eine Darstellung der wichtigsten Unterpunkte und schließlich eine grobe Ablaufplanung. Insgesamt gehe es um einen "interessengerechten Ausgleich zwischen Arbeitgeber und -nehmer", verspricht Niedermeier. Ganz oben auf seiner Kundenliste stehen Großunternehmen, die bereit sind, rund 100000 Mark zu zahlen -- darunter Chemiekonzerne, Energie-Unternehmen, Atomkraftwerk- Betreiber und Software-Häuser.

Ein wichtiges Element des Konzepts sind die so genannten Content-Scanning-Verfahren, durch die sämtliche Datenflüsse automatisch überwacht werden, E-Mails genauso wie Websurfen und Downloads. "Allein durch die Ankündigung ging die private Mail-Nutzung teilweise auf ein Prozent herunter", behauptet Niedermeier. Und weiter: In einigen Bereichen sei die Arbeitsleistung anschließend um dreißig Prozent gestiegen. Deshalb ist er überzeugt: "Der Trend geht zum generellen Nutzungsverbot."

Diese Erfahrung machen auch die Vertreter der arbeitsrechtlichen Gegenseite. Bei der Hamburger Unternehmensberatung TSE kümmern sich die Experten um Betriebsräte, die mit dem geplanten Einsatz von Schnüffel- Software oder einer anstehenden Betriebsvereinbarung dazu konfrontiert werden. "Seit ein bis zwei Jahren fragen immer mehr Betriebsräte nach Unterstützung", hat Dirk Hamann von TSE beobachtet. Harte Auseinandersetzungen seien eher selten, "weil wir immer eine Nachregelungsklausel in den Vertrag aufnehmen". Damit könnten Punkte, die nicht befriedigend geklärt seien, wieder geändert werden.

Noch überwiegt Toleranz

Das klappt nicht immer: Auch in Deutschland hat es bereits Entlassungen wegen privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz gegeben, weiß Hamann. Das werde aber ohne großes Aufsehen mit Aufhebungsverträgen und Abfindungen geregelt. In den USA ist dagegen bereits mehreren hundert Arbeitnehmern hoch offiziell gekündigt worden.

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