Brief an Finanzminister Scholz

Das Handwerk fordert Änderungen bei der Bonpflicht

23.01.2020
In einem Brief der Spitze des Zentralverbands des Deutschen Handwerks an den Finanzminister wird Olaf Scholz "eindringlich" darum gebeten, für praxistaugliche Regelungen einzutreten und diese kurzfristig mit den Bundesländern abzustimmen.
Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen.
Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen.
Foto: ADragan - shutterstock.com

Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Belegausgabepflicht habe bei "bargeldintensiven Gewerken" zu großem Unverständnis und erheblichen bürokratischen Mehrbelastungen geführt. Der ZDH unterstütze jede verhältnismäßige und zielgerichtete Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, heißt es. Eine Belegpflicht könne diese Bemühungen unterstützen.

Das Gesetz sehe aber eine Ausnahmeregelung vor, nach der auf Antrag beim Finanzamt aus "Zumutbarkeitsgründern" eine Befreiung von der Belegausgabepflicht bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von Personen erfolgen könne. Das ZDH stelle aber mit großem Bedauern fest, dass die Finanzverwaltungen bisher gestellte Anträge regelmäßig ablehnten.

Praxistaugliche Regelung gefordert

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es steht außer Frage, dass Steuerhinterziehung bekämpft werden muss. Aber für den Verkauf von drei Schrippen verpflichtend vorzusehen, einen Bon auszudrucken, obwohl der Verkauf in den elektronischen Kassen manipulationssicher verbucht wird, ist übermäßig." Gerade für ein solches Massengeschäft sei eine praxistaugliche Regelung im niedrigschwelligen Bereich nötig. "Das lässt sich auf dem Erlassweg untergesetzlich regeln und erfordert keine Gesetzesänderung."

Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Mit der Ende 2016 beschlossenen sogenannten Belegausgabepflicht will der Gesetzgeber Steuerbetrug über Mogelkassen verhindern. Das Finanzministerium hatte auf eine lange Vorlaufzeit hingewiesen und betont, dass die Quittung auch per Mail auf das Handy ausgegeben werden kann. Die Belegpflicht helfe gegen Steuerbetrug, weil das Kassensystem und die Bons miteinander abgeglichen werden könnten. (dpa/rs)

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