EU-Abgeordnete wollen neuen Vorschlag für Software-Patente

Das lange Ringen um die Patentierung

11.01.2005
Von Dorothea Friedrich
Nach fast zwei Jahren Hin- und Her um eine EU-Regelung zur Patentierbarkeit von Software haben jetzt 61 Europa-Abgeordnete einen Antrag auf ein neues Gesetzgebungsverfahren gestellt. Open-Source-Vertreter und mittelständischen Unternehmen befürchten, dass die Regelung zu großen Problemen führen könnte. Bei Software-Neuentwicklungen könnten Patentinhaber nämlich künftig saftige Lizenzgebühren verlangen. Ob der Gesetzentwurf allerdings die parlamentarischen Hürden nimmt, ist fraglich.

Die EU-Abgeordneten wollen, dass die Kommission einen neuen, überarbeiteten Gesetzesvorschlag zur Patentierbarkeit von Software vorlegt. Dass das Verfahren überhaupt wieder in Gang kommt, begründen die Parlamentarier damit, dass viele von ihnen bei der ersten Lesung 2003 noch nicht beteiligt gewesen seien. Der Antrag muss jedoch noch vom federführenden Rechtsausschuss und vom Plenum unterstützt werden. Eine Mehrheit ist zur Zeit fraglich.

Ziel der Richtlinie soll die Harmonisierung der Patentvergabe sein. Bisher gilt zumindest in Deutschland, dass "Programme für Datenverarbeitungsanlagen" nicht patentfähig sind. Ihre Erfinder können sich lediglich auf den Schutz geistigen Eigentums nach dem Urheberrecht und der darin enthaltenen Möglichkeit von Lizenzgebühren berufen.

Das Europäische Patentamt schließt hingegen die "Patentfähigkeit technischer Problemlösungen, die Computerprogramme einsetzen" nicht aus, sofern sie "als Ganzes technischen Charakter haben".

Die Open-Source-Bewegung und viele mittelständische Unternehmen liefen von Anfang an gegen die geplante Gesetzesregelung Sturm. Ihre Befürchtung: Damit werde erstmals die Patentierung von Software ermöglicht. Diese sei aber nach dem Europäischen Patentübereinkommen ausdrücklich verboten. Wohl mit Blick auf Erfahrungen in den USA sieht auch der Mittelstand in Europa bei einer Patentierung von Software schlimme Zeiten voraus. In den USA gelte einerseits das "Recht des Stärkeren". Andererseits treibe die Vergabe so genannter Trivialpatente immer wildere Blüten, heißt es aus Mittelstandskreisen.

Dieser Haltung hat sich auch das Bundesjustizministerium inzwischen angeschlossen. Zwar hatte das Ministerium noch im Mai vergangenen Jahres für die geplante EU-Richtlinie votiert. Im November hatte jedoch der Deutsche Bundestag die Regierung aufgefordert, die Richtlinie nicht mehr zu unterstützen.

Wie sehr die geplante Patentrichtlinie schon im Vorfeld Entscheidungen beeinflusst, zeigte sich im Oktober vergangenen Jahren in München . Dort war die Migration der städtischen EDV auf Linux zeitweise gestoppt worden, weil die Verantwortlichen langwierige Rechtsstreitigkeiten wegen Software-Patenten befürchteten.

Weitere Meldungen:

China will Software-Piraten zu Leibe rücken
Wer zahlt, wer haftet, was ist erlaubt?
Keine Lösung

Bücher zum Thema:

Gabler Wirtschaftslexikon - Classic Edition 2004
Praxis des IT-Rechts

Zur Startseite